Wie wird man Polizist?

 

Die Polizei ist in Deutschland eine Angelegenheit der jeweiligen Landesregierung. Deshalb ist die Ausbildung in jedem Bundesland auch ein bisschen verschieden. Tim, 10 Jahre, aus Brandenburg möchte wissen, wie man Polizist wird. Wir erklären es dir am Beispiel des Bundeslandes Brandenburg.

 

 

 

Polizist zu sein, bedeutet nicht nur, am Einsatzort für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern auch Schreibtischarbeit - wie bei diesem Polizsit in Bayern.Quelle: © Dmitry Kalinovsky, Shutterstock

 

Die Polizeimitarbeiter sind staatliche Bedienstete, also Beamte. Innerhalb der Dienststellen gibt es verschiedene Rangordnungen, etwa den mittleren und gehobenen Dienst. Welche Laufbahn man einschlagen kann, hängt auch von der jeweiligen Schulausbildung ab, die der einzelne Bewerber mitbringt.

 

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich gibt es Altersbeschränkungen, Größenbestimmungen, aber auch charakterliche Eigenschaften, die für den Beruf erforderlich sind.

So darf man als Bewerber für den "gehobenen Polizeivollzugsdienst" noch nicht 32 Jahre alt sein. Man muss eine Schulbildung mitbringen, mit der man auch studieren könnte, also Fachabitur oder Abitur.

Möchte man den mittleren Polizeivollzugsdienst einschlagen, muss man zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Man benötigt in Brandenburg eine Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss.

 

Größe, Alter, Fitness

Wichtig ist ein dreitägiger Eignungstest. Der soll zeigen, ob man den Ansprüchen und Anforderungen der oft stressigen Situationen im Umgang mit den Menschen auch gewachsen ist. Ob man körperlich und geistig fit ist. Das zeigt auch ein Extra-Gesundheitstest. Man muss selbst aus geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen kommen und darf nicht vorbestraft sein, sowie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wollen.

Als Mindestgröße gilt für Bewerber 170 cm und für Bewerberinnen 165 cm. Man muss nicht zwingen die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Wichtig ist nur, dass alle Bewerber/-innen deutscher bzw. ausländischer Herkunft über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

 

Fachhochschule oder Ausbildung

Hat man all diese Kriterien erfüllt, kann man auf die Fachhochschule der Polizei. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst dauert drei Jahre. Nach erfolgreichem Studium ist man Polizeikommissar oder Polizeikommissarin. Man arbeitet dann im gesamten Zuständigkeitsbereich der Landeseinsatzeinheit, im Wach- und Wechseldienst also der Schutzpolizei oder als Sachbearbeiter in der Kriminalpolizei.

Die Ausbildung für den mittleren Dienst dauert 2 1/2 Jahre. Schließt man erfolgreich ab, wird man Polizeimeister oder Polizeimeisterin. Spätere Aufgaben sind im gesamten Zuständigkeitsbereich der Brandenburger Polizei, erst in der Landeseinsatzeinheit, dann in der Regel im Wach- und Wechseldienst (Schutzpolizei).