Impressum

www.tessloff.com ist die Verlagswebsite mit Online-Shop des TESSLOFF Verlags.
Hier finden Sie hochwertige Kinderbücher, Hörspiele und DVDs.

 

Die Website www.tessloff.com wird betrieben von:

Tessloff Verlag
Ragnar Tessloff GmbH & Co. KG
Burgschmietstr. 2-4
90419 Nürnberg
Deutschland

Geschäftsführung: Katja Meinecke-Meurer, Harald Greiner

Kontakt:
Tel. +49 (0)911 - 399 06-0
Fax +49 (0)911 - 399 06-28
E-mail: info@tessloff.com

Sitz und Registergericht: Nürnberg HRA 9320
Ust-IdNr.: DE 133252054
Verkehrsnummer: 14575

Persönlich haftende Gesellschafterin:
R. T. Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH
Sitz und Registergereicht: Nürnberg HRB 7700
Geschäftsführer:  Katja Meinecke-Meurer, Harald Greiner

 

Vertragspartner bei Bestellungen im Online-Shop:
Verlegerdienst München GmbH
Gutenbergstraße 1
82205 Gilching

Kontakt:
Tel.: +49 (0) 8105 - 388 358
Fax : +49 (0) 8105 - 388-259
E-Mail: tessloff@verlegerdienst.de

Amtsgericht Arnsberg HRB 4080
USt-ID-Nr.: DE 126633535
St.-Nr.: 343/5744/0114
Finanzamt: Finanzamt Soest

 

ODR-Verordnung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Ferner sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein ist (http://www.verbraucher-schlichter.de). Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass wir zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit sind.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@tessloff.com

 

Text- und Data-Mining
Die Ragnar Tessloff GmbH & Co.KG behält sich eine Nutzung ihrer Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz wenden Sie sich bitte an info@tessloff.com

 

HINWEISGEBER-RICHTLINIE

Die TESSLOFF VERLAG, Ragnar Tessloff GmbH & Co. KG (mit all ihren Tochtergesellschaften) verpflichtet sich dazu, ihr Geschäft ehrlich und mit Integrität zu führen. Wir erwarten von allen Mitarbeitern sowie Dritten (einschließlich Zeitarbeitskräften und Vertragsmitarbeitern), Führungskräften sowie Beratern, Praktikanten, Entsandten und Agenten, die im Namen des Unternehmens handeln, dass sie hohe Standards aufrechterhalten und die Werte und Verhaltensweisen gemäß unserer Unternehmensphilosophie wahren.

Die Hinweisgeber-Richtlinie basiert auf dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches auf der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie („Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, EU 2019/1937) basiert. Das Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Nach dem Gesetz sind Beschäftigungsgeber verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten

Die Hinweisgeber-Richtlinie bezieht sich somit auf Bedenken hinsichtlich vermuteten oder tatsächlichen kriminellen Verhaltens, unethischen Verhalten oder anderem Fehlverhalten, einschließlich eines (vermuteten) Verstoßes gegen (EU-)Recht von oder innerhalb von der TESSLOFF VERLAG, Ragnar Tessloff GmbH & Co. KG, unter anderem:

- Verstöße gegen das Arbeitsrecht, einschließlich Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz,

- Buchhaltung, interne Buchhaltungskontrollen oder Prüfungsangelegenheiten,

- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,

- Finanzierung von Kunden, die Menschenrechte verletzen oder Umweltdelikte begehen,

- Marktmanipulation,

- Insiderhandel,

- Verstöße gegen öffentliche Beschaffung, Finanzdienstleistungen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz (entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937),

- Verstöße gegen Vertraulichkeit oder Datenschutz,

- Diebstahl,

- Betrug,

- Bestechung oder Korruption,

- Unerwünschtes Verhalten,

- Verstöße gegen andere Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien der TESSLOFF VERLAG, Ragnar Tessloff GmbH & Co. KG.

Der Zweck unserer Hinweisgeber-Richtlinie besteht darin:

- die Meldung zu fördern, wie sie gemäß unserem Verhaltenskodex für Geschäftspraktiken erforderlich ist, über jeglichen Verdacht auf Betrug oder korruptes Verhalten oder jegliche andere Form von unangemessenem Verhalten, einschließlich möglicher Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex für Geschäftspraktiken.

- Hinweise darauf zu geben, wie Bedenken intern und extern gemeldet werden können,

- zu bestätigen, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und dass ehrlich geäußerte echte Bedenken ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen vorgebracht werden können, auch wenn sie sich später als unbegründet herausstellen.

- Anzuerkennen, dass es gesetzlich geschützte Hinweisgeber gibt und dass diese vor rechtlichen Sanktionen geschützt sind, wenn sie im öffentlichen Interesse handeln und die vorgegebenen Verfahren befolgen.

Wie man Probleme meldet

Meldungen über mögliche Verstöße gegen den Geschäftsverhaltenskodex und gegen die im Hinweisgeberschutzgesetz aufgelisteten Rechtsbereiche (siehe oben) können jederzeit über unsere internen und externen Hinweisgeber-Kanäle gemeldet werden, um diese Bedenken (auch anonym) zu äußern, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen.

Nachdem die Hinweisgeber-Bedenken bei der TESSLOFF VERLAG, Ragnar Tessloff GmbH & Co. KG eingegangen sind, wird eine Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen versandt und muss die Eingangsbestätigung sowie den Status und die Ergebnisse der Untersuchung in einer für den Hinweisgeber verständlichen Sprache zur Verfügung stellen. Basierend auf den bereitgestellten Informationen werden die Whistleblowing-Bedenken untersucht. Der Hinweisgeber hat das Recht, über die Fortschritte und Ergebnisse der Untersuchung informiert zu werden. Das darf aber darf nur dann erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden. Oft ist eine nachträgliche Kontaktaufnahme erforderlich, um weitere Klärungen zu erhalten; der Kontakt wird über die verfügbaren (anonymen) Kommunikationskanäle gesucht. Eine Rückmeldung und Kommunikation mit der hinweisgebenden Person im Fall der anonymen Meldung wird dann über Zugangsinformationen zum Meldeportal ermöglicht. Ein Update zur Nachverfolgung der Bedenken wird innerhalb von drei (und in Ausnahmefällen bis zu sechs) Monaten nach der Empfangsbestätigung geteilt.

Meldeplattform

https://app.whispro.de/tessloff/complaint/index

Vertraulichkeit

Das Unternehmen wird alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Identität derjenigen, die Bedenken äußern, vertraulich zu behandeln. Die Meldung wird nur von dazu befugten Personen gelesen und bearbeitet, welche zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Das Unternehmen wird keine persönlichen Daten des Hinweisgebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung verarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.

Schutz

Das Unternehmen verpflichtet sich, sicherzustellen, dass niemand auf irgendeine Weise benachteiligt wird, weil er berechtigterweise Bedenken wegen des vermuteten meldepflichtigen Verhaltens äußert. **Dies schließt explizit Vergeltungsmaßnahmen ein. Insbesondere wird diese Person nicht durch Entlassung, Degradierung, Verlust von Vorteilen, Drohungen, Belästigung, Diskriminierung oder Voreingenommenheit benachteiligt. Es ist zu beachten, dass solche Vergeltungsmaßnahmen verboten sind und dass diejenigen, die solche Maßnahmen ergreifen, zur Rechenschaft gezogen werden können. Es ist zu beachten, dass solche Vergeltungsmaßnahmen nach dem Hinweisschutzgesetz (HinSchG) strafrechtliche Konsequenzen haben können.

 

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Redaktionelle Inhalte:
Tessloff Verlag

 

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Stand: Januar 2022