Freie Fahrt durch Europa
Seit 1995 haben Menschen und Waren innerhalb der Europäischen Union „freie Fahrt“. Das wurde durch zwei Verträge möglich gemacht, die Schengen I [&] II heißen. Mittlerweile gehören 26 Länder zum sogenannten "Schengen-Raum". Dafür werden die Außengrenzen der EU schärfer kontrolliert.
Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg beschlossen am 14. Juni 1985, dass die Grenzkontrollen für Menschen und Waren wegfallen sollten. Die Vereinbarung sollte eigentlich am 1. Januar 1991 in Kraft treten, nachdem die Parlamente der beteiligten Länder zugestimmt hatten. Der Termin konnte aber nicht eingehalten werden.
1990 wurde ein weiteres Abkommen, "Schengen II" unterzeichnet. Darin wurden genauere Einzelheiten geregelt und weitere Staaten aufgenommen. Die Vereinbarung gilt seitdem auch für Bürger aus Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Dieser Vertrag trat schließlich im März 1995 in Kraft.
"Schengen II" war nötig geworden, um bestimmte Probleme zu regeln. Denn über die freien Grenzen hätten nicht nur gesetzestreue Bürger, sondern auch Kriminelle leichter von einem Land in das andere gelangen können. Unterzeichnet wurden die Abkommen übrigens in Schengen in Luxemburg, weil das genau in der Mitte Europas liegt.
Keine unkontrollierten Verbrecher
Statt der Grenzkontrollen zwischen den Staaten werden nun die Außengrenzen der EU scharf kontrolliert. Außerdem wurde ein zentrales Informationssystem, das so genannte "Schengen Informations-System" (SIS) eingerichtet. Dort können Polizisten überprüfen, ob etwas gegen eine Person in einem anderen EU-Land vorliegt.
Auch dürfen nun deutsche Polizisten einen Verbrecher über die grüne Grenze zum Beispiel nach Frankreich verfolgen, was früher so nicht möglich war. Die Polizisten kontrollieren nun entlang der früheren festen Grenzen stichprobenartig verdächtige Fahrzeuge und Menschen. So soll etwa der Drogen- und Menschenhandel erschwert werden.
Noch keine Freiheit für alle
Aktuell gehören dem Schengener Abkommen 26 Staaten an: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei , Slowenien, Spanien und Schweden. Das gilt auch für Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz, obwohl sie keine Mitglieder der EU sind. Bürger dieser Länder dürfen die Grenzen zu anderen Mitgliedsländern an jeder Stelle und ohne Kontrolle überschreiten.
Es gibt fünf weitere EU-Mitglieder, die dem Schengenraum noch nicht beigetreten sind: Irland – das weiterhin Opt-outs gewährt – und Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern, die demnächst beitreten werden. Ein Sonderfall ist Großbritannien, das schon vor dem Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 nicht zu den Schengen-Ländern gehörte.
Nachteile bringt das System für Flüchtlinge und Asylbewerber. Früher konnten sie in mehreren Ländern, etwa Deutschland, Frankreich und den Niederlanden, einen Asylantrag stellen. Wenn sie Glück hatten, durften sie in einem der Länder bleiben. Heute dürfen sie nur noch in einem Land einen Antrag stellen. Wird der abgelehnt, dann haben sie auch in keinem anderen EU-Land eine Chance mehr und müssen die EU verlassen.
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