Nachhilfe für Krimiautoren: Wer macht was im Gericht?

Wer einen Krimi schreiben möchte, muss nicht nur eine spannende Geschichte erfinden, sondern auch jede Menge Hintergrundwissen haben. "Nachhilfeunterricht" der besonderen Art bekommen Schriftsteller vom 27. April bis 1. Mai bei der "Criminale" im Hochsauerland, dem größten deutschsprachigen Krimifestival. Nur eines der vielen Vortragsthemen: Welche Aufgaben haben Polizei, Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt bei der Aufklärung eines Verbrechens? Das hat uns auch interessiert und deshalb haben wir für euch recherchiert!


Kein "Tatort", bei dem Richter und Staatsanwälte nicht zum Einsatz kommen. Keine Gerichtsshow, bei der die Beamten der Justiz nicht tagtäglich über Recht und Unrecht zu entscheiden haben. Dass in den Medien häufig ein verzerrtes Bild vermittelt wird, liegt wohl daran, dass es uns manchmal gar nicht spektakulär genug sein kann. Die Wirklichkeit sieht meistens etwas nüchterner aus.

Die Polizei: sofort vor Ort

Ist eine Straftat passiert, z.B. ein Mord, so kommt als erstes die Polizei zum Einsatz. Sie sichert die Spuren am Tatort, befragt Zeugen, versucht den Tathergang zu rekonstruieren und macht sich auf die Suche nach möglichen Verdächtigen. Wird eine Person festgenommen, so darf sie maximal 24 Stunden in Gewahrsam der Polizei bleiben. In dieser Zeit entscheidet ein Richter darüber, ob ein Haftbefehl erlassen wird oder nicht.

Die Vernehmung

Während der Vernehmung auf der Polizeiwache müssen die Beamten eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten. Der Tatverdächtige gilt nämlich so lange als unschuldig, bis er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wird. Das gehört zu den Grundlagen unseres Rechtsstaates. Laut Gesetz ist es deshalb auch verboten, verdächtige Personen schlecht zu behandeln oder zu einer Aussage zu nötigen. Außerdem haben Tatverdächtige Anspruch auf einen Rechtsbeistand.



Der Staatswanwalt: Er leitet die Ermittlungen

Je nach Schwere des Verbrechens führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch, um die Tat aufzuklären. Bei kleinen Ladendiebstählen ist das natürlich nicht der Fall, ganz sicher aber bei Delikten wie z.B. Erpressung, Raub, Fahrerflucht oder Betrug. Unterstützt wird sie dabei von der Polizei oder der Kriminalpolizei. Man könnte auch sagen: die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren, die Polizei ist das ausführende Organ vor Ort, das für den Staatsanwalt Beweise sammelt. Wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind und die Staatsanwaltschaft meint, den Täter gefunden zu haben und ihm die Tat nachweisen zu können, erhebt sie im Namen des Staates Anklage.

Pro und contra

Ganz wichtig zu wissen ist, dass der Staatsanwalt bei der Ermittlungsarbeit auch die Interessen des Angeklagten vertritt. Anders als etwa in den USA, wo ein Staatsanwalt einzig und allein die Verurteilung des Angeklagten im Sinn hat, kann der Staatsanwalt bei uns auch auf Freispruch plädieren oder das Verfahren einstellen. Liegen seiner Meinung nach keine ausreichenden Beweise vor, so kommt es nämlich gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung. Klage wird nur erhoben, wenn auch die Chance auf Verurteilung besteht.

Geschichtliches

Übrigens: Staatsanwälte gibt es in Deutschland erst seit 1877. Zuvor waren Ankläger und Richter in einer Person vereint. Das führte aber zu Machtmissbrauch und häufigen Fehlurteilen, so dass man sich entschied, Anklage und Rechtssprechung zu teilen.



Der Prozess

Liegen ausreichend Beweismittel der Staatsanwaltschaft vor, kommt es zum Prozess. Der Angeklagte wird dabei meistens von einem Rechtsanwalt begleitet. Denn in Deutschland besteht das ausdrückliche Recht, sich vor Gericht verteidigen zu lassen. Kann sich ein Angeklagter keinen Anwalt leisten, so sorgt der Staat in manchen Fällen sogar dafür, dass ein so genannter Pflichtverteidiger bestellt wird.

Der Anwalt und sein Mandant

Der Anwalt hat den Fall seines Mandanten vor der Verhandlung genau studiert. Ist er der Meinung, dass dieser unschuldig ist, wird er versuchen dies vor Gericht zu beweisen oder einen Freispruch zu erwirken. Oder er wird die Handlungsweise des Angeklagten zu erklären versuchen. Auf jeden Fall wird er alles dafür tun, dass sein Mandant gar nicht oder nur gering bestraft wird.

Freispruch oder Verurteilung?

Der Staatsanwalt vertritt in der Verhandlung die Interessen des Staates. Er muss alles, was für oder gegen den Angeklagten spricht, berücksichtigen, damit es eine faire Gerichtsverhandlung gibt. Nach Abschluss der Hauptverhandlung entscheidet der Staatsanwalt, ob er dem Gericht einen Freispruch oder eine Verurteilung vorschlägt. In seinem Abschlussplädoyer fasst er nochmals die wichtigsten Punkte seiner Entscheidung zusammen und fordert ein bestimmtes Strafmaß.

Der Richter: unabhängig und objektiv

Der Richter hat im Prozess die Aufgabe, die vorgebrachten Aussagen der Beteiligten zu ordnen, strittige Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und die vorgebrachten Beweise zu würdigen. Zeugenaussagen und Sachgutachten helfen ihm bei der Urteilsfindung. Richter sind in ihrer Funktion objektiv, unabhängig und einzig und allein dem Gesetz verpflichtet. Niemand darf sie zwingen, eine bestimmte Entscheidung zu treffen.

Das Urteil

Nach Würdigung aller Beweise und Aussagen spricht der Richter das Urteil. Ob er sich dabei an dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß orientiert, liegt in seinem Ermessen. Die Urteile können ganz verschieden sein. Manchmal müssen Übeltäter für ihr Vergehen nur Geld bezahlen, ein andermal kommen sie ins Gefängnis.

Nic 26.04.2005 / Abbildung: www.criminale.de, Zeichnungen u.a. aus WIW-Band 98 "Kriminalistik"

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