Fingerabdrücke verraten den Täter

Am 3. März 1903 wurde in der Polizeidirektion Dresden ein neues Verfahren eingeführt, um Verbrecher zu finden: die Suche nach Fingerabdrücken. Diese Methode verbreitete sich bald in ganz Deutschland und half Kriminalbeamten bei ihrer Arbeit.

Das Besondere an dieser Methode ist, dass sich jeder Mensch an seinen Fingerabdrücken eindeutig identifizieren lässt. Deshalb suchen die Kriminologen am Tatort eines Verbrechens nach diesen Spuren. Mit Hilfe eines feinen Pulvers werden die Fingerabdrücke sichtbar gemacht, fotografiert und mit einem Klebeband von dem Gegenstand, auf dem sie sich befinden, abgenommen. So können sie im Polizeilabor mit den Fingerabdruckblättern des Bundeskriminalamtes verglichen werden um den Täter zu finden. Im Bundeskriminalamt sind die Fingerabdrücke von etwa 2,5 Millionen Personen gesammelt.

Handelt es sich bei dem Verbrechen um einen Mord werden auch die Fingerabdrücke der Leiche abgenommen, um sie von denen des Täters unterscheiden zu können.

Seit 1994 gibt es in Deutschland das Automatische Fingeridentifizierungssystem (AFIS). Mit Hilfe von Computern werden die am Tatort gefundenen Fingerabdrücke mit allen in Deutschland vorhandenen Fingerabdruckblättern verglichen.

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