Brauchen wir ein schärferes Jugendstrafrecht?

Angesichts der jüngsten Vorkommnisse mit prügelnden Jugendlichen in München und Frankfurt fordern immer mehr Politiker härtere Strafen für Kinder und Jugendliche. Dazu kommt, dass in mehreren Bundesländern die Landtagswahlen vor der Tür stehen, und mit Law-and-Order-Parolen hoffen Politiker auf neue Wählerstimmen.

Reichen die bestehenden Gesetze wirklich nicht mehr aus? Oder werden sie nur nicht konsequent angewendet?

Ein brutaler Überfall auf einen 76 Jahre alten Mann in einem Münchener U-Bahnhof im Dezember hatte eine Debatte über Gewalt bei Jugendlichen ausgelöst. Zwei 17 und 20 Jahre alte Männer hatten ihr Opfer lebensgefährlich verletzt. Dabei hatte sie der ehemalige Schuldirektor nur aufgefordert, in der U-Bahn ihre Zigaretten auszumachen. Der 20-Jährige hat gestanden.

In Reaktionen auf diese Tat forderten Politiker ein härteres Jugendstrafrecht und eine schnellere Abschiebung krimineller Ausländer.



Kein Einzelfall



In der Nacht vom 5. auf den 6. Januar 2008 randalierten sieben 17- bis 21-Jährige junge Männer in einem U-Bahn-Zug in Frankfurt/Main. Sie zerschlugen eine Trennwand und mehrere Scheiben des Zuges. An einer Haltestelle schlugen sie den Fahrer eines anderen Zuges mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht zu Boden, so dass er in eine Frankfurter Klinik gebracht werden musste. Den Sachschaden an dem U-Bahn-Zug bezifferte die Polizei mit rund 2000 Euro. Dieser jüngste Fall dürfte die Diskussion um eine Verschärfung der Gesetze weiter anfachen.



Was ist das Jugendstrafrecht?



Alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8 bis 21 Jahren werden in Deutschland polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität zusammengefasst.

Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) werden wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Personen zwischen dem 18. und einschließlich 20. Lebensjahr gelten als so genannte Heranwachsende und können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz und nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz werden nur Personen von 14 bis unter 18 Jahre rechtlich als Jugendliche eingestuft.



Ist die heutige Jugend krimineller als früher?



Den Wahlparolen der Politiker zum Trotz: Nein! Tatsächlich hat die Jugendkriminalität in den letzten Jahren kontinuierlich ABGENOMMEN. Das geht aus den Statistiken der Polizei hervor. Im Jahr 2006 wurden 100.487 Kinder, 278.447 Jugendliche und 241.824 Heranwachsende in Deutschland als Tatverdächtige ermittelt. Das bedeutet aber nicht, dass diese auch tatsächlich schuldig sind, denn die Polizei muss ja erst ermitteln, um die wahren Täter heraus zu finden. Die aktuellen Zahlen für 2007 liegen noch nicht vor (Stand: 7. 1. 2008).

Allerdings ist der Rückgang unter anderem auch auf den so genannten demografischen Faktor zurückzuführen das bedeutet, dass immer weniger Kinder geboren werden und es mehr ältere Menschen gibt.

Ein Problem stellt allerdings die zunehmende Zahl von Gewaltdelikten dar. Experten führen diese Verrohung unter anderem auf die zahlreichen Gewaltorgien im Fernsehen und in Computerspielen zurück.

Jugendgewalt ist ein Schichtenproblem, keine Frage der nationalen Zugehörigkeit. Die auffällig gewordenen Migranten kommen fast ausschließlich aus bildungsfernen Schichten, wo mehr geprügelt wird.



Welche Straftaten begehen Jugendliche?



Im Bereich der Jugendkriminalität erfasst die Polizei vor allem Ladendiebstähle, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle, Raubdelikte wie das Entreißen von Handtaschen oder Handys sogar auf dem Schulhof, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigungen (wie Graffiti).

Allerdings wird nicht jeder Fall aufgeklärt ja nicht einmal zur Anzeige gebracht: Bei Urheberrechtsverletzungen (Raubkopien) und Ladendiebstahl existiert ein hohes Dunkelfeld. So werden von 10 Ladendiebstählen 9 nicht entdeckt.



Warum werden Jugendliche straffällig?



Dafür gibt es viele Ursachen: Meist liegt eine Störung des Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeit des Betroffenen vor. Er kommt mit seinem sozialen Umfeld nicht klar (Schwierigkeiten in der Familie, Schule oder Gruppenzwang), dazu kommen Leistungsdruck, fehlende Frustrationstoleranz, das Neugierverhalten der Jugendlichen und schlechte Zukunftsperspektiven. Die männliche Form wurde hier bewusst gewählt, denn Jungen werden viel häufiger kriminell als Mädchen vor allem bei Gewaltdelikten. Während Mädchen im Kaufhaus Kosmetikartikel stehlen, schlagen frustrierte Jungen auf ihre (vermeintlichen) Gegner ein.

Jugendkriminalität ist oft auf einen Lebensabschnitt begrenzt, spielt sich vorwiegend in der Pubertät ab. Die meisten straffällig gewordenen Jugendlichen beginnen keine kriminelle Karriere. Verstöße gegen die Rechtsnorm gehören für viele Jugendliche zum Anpassungsprozess in die Gesellschaft. Wer Recht und Unrecht zu unterscheiden gelernt hat, handelt im Normalfall nicht mehr kriminell.



Urteilen Richter zu milde?



Jugendrichter folgen dem Erziehungsgedanken und verhängen bei Jugendlichen deshalb nur selten Haftstrafen. Wenn kein schweres Delikt vorliegt, dann sprechen sie richterliche Weisungen aus. Auch Bewährungsstrafen sind mit solchen Weisungen verknüpft. Meist wird der Betroffene angehalten, sich eine Lehrstelle zu suchen, in einem Heim zu wohnen oder einen Anti-Aggressionskurs zu besuchen.

Bei normalen Jugendlichen führt das zum Erfolg. Allerdings fällt ein kleiner Teil (rund 3 bis 6 Prozent) der jugendlichen Tatverdächtigen durch wiederholte Begehung von Straftaten auf. Diese Mehrfach- bzw. Intensivtäter begehen nach Untersuchungen der Landeskriminalämter zwischen 30 und 60 % der für die Altersgruppe bekannt gewordenen Straftaten.

Zu dieser Gruppe gehörte auch der 20jährige Serkan, der in der Münchner U-Bahn auf den alten Mann eingeprügelt hat.



Kriminelle Karriere



Serkan stand seit dem Jahr 2003 bereits sechsmal vor Gericht. Es begann mit einem Verfahren wegen Diebstahl. Der Richter sprach eine Weisung aus und verurteilte Serkan zur Arbeitsleistung. Ein Fall wegen Bedrohung wurde ein Jahr später eingestellt. Einen Monat später musste sich Serkan wegen Schwarzfahren vor Gericht einfinden und erhielt wieder eine richterliche Weisung.

Im Januar 2005 ging es wieder um Schwarzfahren, dazu Diebstahl, Unterschlagung und Sachbeschädigung. Dafür wurde er mit vier Wochen Arrest bestraft.

Im Oktober 2005 war es bereits Raub mit gefährlicher Körperverletzung, ein Wohnungseinbruch und wieder Schwarzfahren. Serkan saß ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Im Oktober 2006 wurde er wegen Drogenbesitzes zu zwei Monaten Jugendarrest verurteilt.



Jugendrichter sind gefordert



Jede einzelne von Serkans Taten hätte mit 5 Jahren Haft bestraft werden können, der Raub sogar mit 10 Jahren. Das zeigt klar auf, dass die von Politikern geforderte Verschärfung des Jugendstrafrechts nichts bringt, denn es gibt bereits entsprechenden Spielraum für die Richter, der jedoch nicht ausgenutzt wird.

Bei Intensivtätern muss die Justiz konsequenter handeln und härtere Strafen verhängen, denn Konsequenz ist eine Folge des Handelns. Jugendliche Straftäter werden irgendwann erwachsene Straftäter, wenn nicht rechtzeitig gegen gesteuert wird.

Wenn dich Kriminalfälle und Ermittlungstaktiken der Polizei interessieren und du wissen willst, wie man Fingerabdrücke sichert und wozu die moderne Kriminaltechnik in der Lage ist, dann wirf doch auch mal einen Blick in unseren WAS IST WAS-Band 98: Kriminalistik oder in unseren WAS IST WAS-Band 120:Polizei

Text und Fotos: RR, 7. 6. 2008

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