Was passiert, wenn Polizisten im Einsatz einen Unfall verursachen?

Carmen aus Wittenberg möchte wissen, was in solch einem Fall passiert. Wir haben den Pressprecher der Nürnberger Polizei, Peter Grösch, gefragt:

Egal wie ein Unfall passiert und wer ihn verursacht, es wird immer der Einzelfall geprüft. Das heißt: Auch bei Unfällen der Polizei kann man nicht generell sagen: "Die haben Schuld" oder "die haben eben nicht Schuld" an einem Unfall.

Was allerdings wichtig ist, ist die Frage ob die Polizei in Erfüllung ihrer Dienstpflicht unterwegs war. Dann ist einem Polizeifahrzeug durchaus gestattet bei Rot über die Ampel zu fahren oder an normalerweise verbotener Stelle abzubiegen. Wenn ein Polizeifahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht im Einsatz unterwegs ist, hat es generell immer Vorfahrt. Dann müssen auch alle anderen Fahrzeuge stehen bleiben und das Polizeiauto passieren lassen.

Kommt es allerdings zu einem Unfall, weil ein anderes Auto das Martinshorn und das Blaulicht weder hören noch sehen konnte, dann muss der Fall genau überprüft werden.

Normalerweise haben Polizeifahrzeuge bei Verfolgungen immer das Martinshorn an. Eine rote Leuchtschrift über dem Dach fordert ein entsprechendes Fahrzeug auf, stehen zu bleiben. Eigentlich müsste jedes Auto, dem diese Aufforderung gilt, sofort an den Straßenrand fahren und anhalten. Fährt so ein Auto aber trotzdem weiter, kann die Polizei natürlich auch gewisse Verkehrsregeln überschreiten, um die Flüchtigen zu verfolgen und zu fassen.

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