Was geschieht mit den Tätern nachdem der Fall aufgeklärt ist?

Das fragt Bianca aus Heidelberg.

Die Polizei gibt einen gelösten Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet, ob sie von Staats wegen Anklage erhebt und einen Prozess, also ein Gerichtsverfahren einleitet. Die Polizei ist also auch ein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt ist für die Anklage zuständig. Der Richter, der einer Gerichtsverhandlung vorsitzt, ist für die Findung eines gerechten Urteils verantwortlich.

Während die Staatsanwaltschaft die Beweise für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten sammelt und auswertet, sitzt der Angeklagte bei schwereren Verbrechen und bei Fluchtgefahr in der Untersuchungshaft. Jeder Angeklagte bekommt einen Verteidiger. Dieser versucht möglichst entlastendes Material zu finden, die dem Angeklagten helfen können. Hat ein Beschuldigter nicht genug Geld, einen Anwalt zu seiner Verteidigung zu bezahlen, wird ihm ein Pflichtverteidiger gestellt, der ihn vertritt.

Bis es zum Prozess kommt, kann einige Zeit dauern. Zum Prozesstermin werden Zeugen geladen, die ihr Aussage vor dem Gericht machen müssen. Beweise werden vorgelegt und der gesamte Tathergang wird untersucht. Gutachter werden angehört, auch der Täter wird nochmals befragt, eventuell auch die Opfer und so versucht sich das Gericht einen möglichst umfassenden Überblick über die Tat, die Täter, die Handlung und das Motiv zu machen.

So ein Prozess kann mehrere Verhandlungstage dauern. Dann stellt der Staatsanwalt als Ankläger seine Sicht der Dinge dar und der Verteidiger hält sein so genanntes Plädoyer.

Der Richter muss nun alle Fakten abwägen und im Rahmen eines vorgegebenen Strafenkataloges die entsprechende Strafe aussprechen und begründen. Dieses Urteil hängt also von vielen Faktoren ab. Auch davon ob der Täter geständig ist, ob es eine Handlung im Affekt oder geplant war, wie alt ein Täter ist oder er die Tat bereut. Wichtig ist auch die Frage der Schuldfähigkeit, hat jemand zum Tatzeitpunkt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden oder ist er geistig nicht fähig, das Maß seiner Schuld zu erkennen.

Je nach Schwere der Tat bekommt der Verurteilte eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Sollte vor Gericht seine Unschuld bewiesen werden, wird er frei gesprochen und kann wieder nach Hause gehen.

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt