Haben Polizisten von jedem schon bestraften Täter den Fingerabdruck?

Diese Frage stellte Julia aus Ludwigshafen.

Ja, die Polizei nimmt von jedem Täter die Fingerabdrücke. Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden verfügt über eine ständig anwachsende Datei im so genannten "automatisierten Fingerabdruck- Identifizierungssystem" kurz "AFIS" genannt. Hinzu kommen heute auch noch die DNA- Analysen, die ebenfalls in einer Datei im Computer gespeichert sind. So können Personen und auch an Tatorten gesicherte Spuren mit Hilfe neuester Software und dem Einsatz immer leistungsfähigerer Rechner wesentlich besser und schneller identifiziert werden. Laut einer Pressemeldung lagen dem Bundeskriminalamt im Jahr 2001 rund 5,5 Millionen Fingarabdruckblätter von ca 2,9 Millionen Personen vor.

Alle Fingerabdrücke werden von der Polizei digital erfasst, verformelt und recherchierfähig abgespeichert. Dabei kann in einer Sekunde ein Abgleich mit fast 6.000 in AFIS gespeicherten Fingerabdrücken durchgeführt werden. Diese Schnelligkeit ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn beispielsweise durch eine Polizeistreife eine Person festgenommen wird, die sich nicht ausweisen kann oder falsche Personalien angibt. In solchen Fällen werden durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle Fingerabdrücke genommen, die auf elektronischem Weg (per "Telebild") an das BKA übermittelt werden.

Auch wenn ein Täter überführt wurde, werden die Finerabdrücke genommen, um festzustellen ob die entsprechende Person auch an anderen kriminellen Fällen beteiligt war. So kann man auch feststellen, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Oder ob der Täter nach Absitzen seiner Strafe wieder eventuell wieder starffällig wurde.

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