Verkehrssünder bekommen "Punkte" aus Flensburg

Drängeln auf der Autobahn, Fuß am Gaspedal oder Alkohol am Steuer wer hartnäckig Verkehrsregeln bricht, bekommt garantiert irgendwann Post aus dem hohen Norden. Das Verkehrszentralregister Flensburg vergibt die berüchtigten Punkte an alle, die auf der Straße negativ auffallen.

In den Fünfziger Jahren drängten immer mehr Autos auf die deutschen Straßen. Es war die Zeit des Aufschwungs, des so genannten Wirtschaftswunders. Die meisten Menschen konnten sich jetzt zumindest einen kleinen PKW leisten.

Um den wachsenden Verkehr besser in den Griff zu bekommen, beschloss der Bundesrat am 11. Oktober 1956 die Einführung des Verkehrszentralregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.


Acht Millionen Autofahrer im Register



Seit 2. Januar 1958 wird in der letzten Stadt vor der dänischen Grenze fleißig Buch über die Sünden der deutschen Autofahrer geführt. Aktenkundig wird jeder Autofahrer, der wegen eines Verkehrsverstoßes schon einmal vor einem deutschen Gericht stand oder der im Straßenverkehr mehr oder weniger negativ aufgefallen ist. Das sind rund acht Millionen Deutsche, also jeder sechste Führerscheininhaber.

 

Der Punktekatalog

Es gibt einen so genannten Punktekatalog, in dem jedes Fehlverhalten einer bestimmten Punktezahl zugeordnet ist. Der Katalog ist lang und ziemlich kompliziert, weil jede Ordnungswidrigkeit oder Straftat genau definiert ist und für jeden Punkt ganz bestimmte Umstände erfüllt sein müssen. Haben sich 18 Punkte auf dem Konto angesammelt, muss der betroffene Autofahrer den Führerschein für mindestens sechs Monate abgegeben.

Strenge Strafen für Vollrausch und Fahrerflucht

Sehr streng bestraft werden Autofahrer, die andere Menschen durch ihr Verhalten im Straßenverkehr in große Gefahr bringen. Der Vollrausch beispielsweise ist mit sieben Punkten sehr hoch angesetzt. Keine Gnade gibt es auch bei Fahrerflucht. Und mit sechs Punkten ahnden die Flensburger das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz eines verhängten Fahrverbots.

 

Geisterfahrer und Falschparker

Vier oder fünf Punkte werden bei all jenen Autofahrern eingetragen, die stark alkoholisiert ein Fahrzeug lenken oder als Geisterfahrer in der verkehrten Richtung  unterwegs sind.

Wer an falscher Stelle auf die Autobahn auffährt, einem Schienenfahrzeug die Vorfahrt nimmt oder seine Ladung nicht richtig sichert, erhält drei Punkte. Bei zwei Punkten oder einem Punkt handelt es sich meist um Geschwindigkeitsverstöße, zu geringen Abstand, falsch parken oder gefährliche Überholmanöver.

Keine Gnade bei Drogen und Alkohol



Alle Autofahrer dürfen sich in Flensburg kostenlos über ihren aktuellen

Punktestand informieren. Auf Dauer bleiben die meisten Strafpunkte

übrigens nicht bestehen. Punkte bei Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei

Jahren automatisch gelöscht, sollten in der Zwischenzeit keine weiteren

dazu gekommen sein. Punkte für Straftaten verfallen nach fünf Jahren. Wenn Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren, bleibt der Punktestand zehn Jahre

bestehen.

Heilsamer Schock

Für viele Autofahrer ist es ein heilsamer Schock, einmal Punkte in

Flensburg bekommen zu haben. Sie machen sich in Zukunft mehr Gedanken über ihr Verhalten im Straßenverkehr. Doch die Zahl der Wiederholungstäter ist groß. Untersuchungen haben ergeben, dass in Flensburg registrierte Autofahrer überproportional häufig Unfälle verursachen.

Nic 5.10.2011 / Foto: Radarfalle: GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Autor: Knweiss, Falschfahrer: GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Autor: Pflatsch

VW Käfer: Creative Commons Lizenz, Autor: Àlvaro Ibánez

 

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