Seit wann müssen Kinder in Kindersitzen sitzen?

Diese Frage hat uns Julia aus Viersen gestellt.

Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind müssen ein amtlich genehmigtes und für das Kind geeignete Rückhaltesystem benutzen, wenn sie im Auto mitfahren. Das schreibt der Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung vor. Das gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein)bus und auch im PKW.

Dieses Gesetz gibt es schon seit April 1993. Und offenbar war das auch gut so, denn die Kindersitzpflicht hat zu einer Verbesserung der Situation geführt: Die Zahl der getöteten Kinder im Pkw sank um ein Drittel. Weitere Verbesserungen dürfte die Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder bringen. Wer seine Kinder im Auto gar nicht sichert, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro, bei mehreren ungesicherten Kindern von 50 Euro, und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft.

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