Erstmals Lebewesen patentiert

1988 wurde erstmals ein Patent auf ein Lebewesen, die so genannte Krebsmaus, erteilt. Das führte zu großen Auseinandersetzungen: Kann ein Lebewesen patentiert werden? Was ein Patent ist und wie die aktuelle Lage ist, erfahrt ihr hier ...

1980 hatte der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass Bakterien viel mehr unbelebten chemischen Verbindungen ähnelten als Pferden oder Bienen oder Himbeeren. Damit waren die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Patente auf Organismen anzuwenden.


Nur vier Jahre später wurde das erste gentechnisch veränderte Tier zum Patent eingereicht und 1988 wurde das Patent in den USA unter der Nummer U.S. Patent 4,736,866 erteilt. Es handelte sich dabei um Mäuse, deren Erbgut so verändert war, dass die Tiere besonders leicht Krebs entwickelten. Dadurch sollten Wissenschaftler bessere Möglichkeiten zur Untersuchung von Krebserkrankungen beim Menschen an die Hand bekommen.


Weltweit regte sich Widerstand gegen das Patent auf ein "gentechnisch krankgemachtes" Säugetier, das als menschliche Erfindung dargestellt wurde. Doch in den USA wurde gegen das Patent nicht weiter vorgegangen.


Hin und her in Europa


Auch in Europa wurde die Krebsmaus beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Zunächst wurde das Patent abgelehnt. Denn die europäischen Vorschriften über Patente schließen einen Schutz von von Tierarten und Pflanzensorten aus. Außerdem war das Patent sehr weit gefasst: In seiner ursprünglichen Fassung bezog sich das Patent EP 169672 auf alle Säugetiere mit Ausnahme des Menschen, die gentechnisch so verändert sind, dass sie an Krebs erkranken.


Nach einer Beschwerde entschieden die zuständigen Beamten, dass zwar in der Tat keine Tierarten als solche patentiert werden können, einzelne Tiere jedoch sehr wohl. 1992 erteilte das EPA daraufhin das Patent für die Krebsmaus in Europa. Es folgten Beschwerden und Eingaben. In einem sieben Jahre dauernden Verfahren wurden die Beschwerden allerdings abgewiesen und das Patent blieb im Kern bestehen. Es wurde nur soweit eingeschränkt, dass es sich nun nicht mehr auf alle Säugetiere oder Nagetiere, sondern nur noch auf Mäuse bezieht.


Ist die Krebsmaus eine Erfindung?


In Kanada wurde das Patent nicht zugelassen, weil dort generell keine Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt werden können. Kritik kommt von vielen Organisationen, einige religiös, andere nicht. Es wurde argumentiert, dass kein Patent erteilt werden könne, weil die Idee an sich nicht neu und nicht erfinderisch im Sinne des Patentrechts sei und außerdem gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstieße. Die europäischen Patentbeamten sahen das anders.


Das Patentwesen


Das Patentsystem wurde eingeführt, um die Forschung und Entwicklung sowie die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Denn ein amtlich zugelassenes Patent gewährt dem Antragsteller einige zeitlich befristete Vorteile: Er allein darf die patentierte Erfindung verwenden, anbieten oder benutzen.

Auch ein Verfahren kann patentiert werden, etwa zur Herstellung von Chips. Dadurch soll die Kreativität des Erfinders belohnt werden und er soll Gelegenheit haben, die Kosten, die ihm bei der Erarbeitung des Patents entstanden sind, durch die exklusive Vermarktung wieder zu verdienen. Die Schutzdauer beträgt längstens 20 Jahre. Danach darf jeder die Erfindung nachbauen und Geld damit verdienen.


In Europa müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Patent erteilt wird: Die Erfindung muss neu sein, es dürfen also nicht ähnliche Patente schon erteilt worden sein. Die Erfindung muss auf erfinderischer Tätigkeit basieren, das heißt, dass etwas, worauf ein Fachmann ohne großes Nachdenken kommt, nicht patentiert werden kann. Und schließlich muss die Erfindung im Antrag so dargestellt werden, dass ein Fachmann sie problemlos nachbauen kann. Dadurch soll erreicht werden, dass ein Patentantrag möglichst klar formuliert ist.


Entdeckungen wie mathematische Formeln sind also von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Kritiker der Patente auf Lebewesen vertreten daher auch die Meinung, dass lebendige Organismen ebenfalls nicht patentiert werden können, weil sie eben im Sinne des Patentgesetzes weder neu sind noch auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. Demgegenüber versuchen Befürworter nun die technischen Verfahren, die zur Erzeugung von Lebewesen eingesetzt werden können, also etwa gentechnische Manipulationen, zu patentieren.


Text: -jj- 11.4.2008 //Bilder: PD

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt