Welttag des geistigen Eigentums

Am 26. April ist, wie jedes Jahr seit 2000, der Welttag des geistigen Eigentums. Der Tag soll ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig Kreativität und geistiges Eigentum sind. Denn Computer und Internet machen es einfacher denn je urheberrechtlich geschützte Werke unberechtigterweise zu tauschen. Mehr zu geistigem Eigentum und Urheberrecht erfährst du hier ...

Bevor wir erklären, was geistiges Eigentum ist, erst ein paar Erläuterungen zu Besitz und Eigentum im Allgemeinen. Wenn jemand Eigentümer einer Sache, zum Beispiel eines Fahrrades ist, dann gehört es ihm. Er kann bestimmen, was er damit macht. In der Sprache des Rechts heißt das auch: Er hat die Verfügungsgewalt auf rechtlicher Grundlage. Er kann das Fahrrad zum Beispiel an jemanden verleihen, er kann es verkaufen oder verrosten lassen.



Die Zentrale der "World Intellectual Property Organization" in Genf. Hier kümmert man sich weltweit um den Schutz von Urheberrechten und geistigem Eigentum.



Derjenige, der sich das Fahrrad leiht, ist der Besitzer, aber nicht der Eigentümer. Im Rechtsdeutsch heißt das: Er hat die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Er hat aber keine Rechte an der Sache. Wenn der Eigentümer es will, dann muss er das Fahrrad wieder zurückgeben.



Ein Dieb als Besitzer

Ein Dieb ist zum Beispiel im Besitz der geklauten Sache, aber er ist nicht der Eigentümer. Das Beispiel mit dem Fahrrad bezieht sich auf einen konkreten Gegenstand. Es gibt aber auch das sogenannte Immaterialgüterrecht. Puh, ein kompliziertes Wort. Es befasst sich mit Sachen, die eben keine konkreten Gegenstände wie Fahrräder oder Bücher sind, die handfest, also materiell sind. Es behandelt immaterielle Dinge wie Ideen, Liedern, Fotos, Bildern und anderes geistiges Eigentum.


Die Band "Die Prinzen". Künstler möchten natürlich, dass jeder, der ihre Werke konsumiert, auch dafür zahlt. Von der Kunst alleine kann niemand leben. Auf der anderen Seite ist der Austausch von Musikstücken über das Internet gerade für junge und unabhängige Bands eine gute Möglichkeit, überhaupt bekannt zu werden. Chancen und Gefahren liegen im Internet dicht beieinander.

Jeder, der kreativ tätig ist, also neue Kunstwerke in Form von Bildern, Texten, Liedern oder auch Ideen und Erfindungen in Form von Patenten erschafft und umsetzt, ist Urheber und geistiger Eigentümer eines Werkes.

Und als Urheber möchte man mit seinen Werken natürlich auch Geld verdienen. Musikbands oder Maler erschaffen Lieder und Bilder zwar auch aus Spaß, aber sie müssen damit auch Geld verdienen können. Damit man nicht einfach beispielsweise Lieder oder Bilder und Fotos beliebig nutzen oder nachmachen kann, braucht man den Schutz von geistigem Eigentum. Dieser Schutz ist heutzutage wichtiger denn je.

Kopie nicht minderwertiger als das Original


Früher, vor der Zeit der Computer, stach das Original einer Arbeit, sei es Musikstück, Fotografie oder Text, durch seine Qualität heraus. Jeder Kopiervorgang verschlechterte die Qualität. Das ist heute in der digitalen Welt nicht mehr der Fall.



Denn die digitale Welt ermöglicht es, Lieder, Filme oder auch Spiele einfach und ohne Qualitätsverlust zu kopieren. Das ist das Problem bei geistigem Eigentum: Man muss dem Urheber keine Sache wegnehmen, die er dann nicht mehr besitzt, sondern man erschafft unberechtigterweise eine gleichwertige Kopie.

Dadurch will natürlich kaum noch jemand für das Werk eines Urhebers zahlen. Wozu auch, wenn man es doch umsonst bekommt? Das ist ungerecht. Zumal Filme, Musik, Bilder und Fotos heute in computerlesbarer Form, also digital vorliegen, lassen sie sich in besserer Qualität und leichter denn je tauschen oder aus dem Netz herunterladen - meist auf illegale Weise. Auf diese Problematik soll am Welttag des geistigen Eigentums aufmerksam gemacht werden.

Aber nicht der komplette Umsatzrückgang der Film- und Musikindustrie lässt sich auf die unberechtigte Verbreitung durch Tauschbörsen zurückführen. Die Menschen haben generell weniger Geld zur Verfügung, und auch in vielen anderen Branchen kommt es zu Einbußen beim Umsatz. Und einige Nutzer von Tauschbörsen möchten gewissermaßen erst probehören, bevor sie sich eine CD kaufen.

Fotos, Bilder und Urheberrechte

Wer schon Fotos oder Bilder bei uns hochgeladen hat, hat vielleicht schon die Erfahrung gemacht, dass wir ein Bild abgelehnt haben. Das lag dann ziemlich sicher daran, dass es ein Bild einer Comicfigur oder ein nicht selbst fotografiertes Bild war.

Daran hat dann der eigentliche Urheber, der Fotograf oder Zeichner, die Rechte. Wird sein Werk ohne Zustimmung verwendet, so kann er Schadensersatz geltend machen. Wenn du also fremde Fotos oder Zeichnungen hochlädst,  ohne dafür eine Genehmigung des Urhebers zu haben, dann machst sowohl du dich als auch wir uns strafbar. Darum müssen wir solche Bilder ablehnen.

Auch wenn die leichte Verfügbarkeit im Internet dazu verführt achtet und respektiert das geistige Eigentum anderer. Wer etwas haben will, muss dafür in irgendeiner Form auch zahlen, alles andere wäre ungerecht.

Recht auf Privatkopie

Es besteht allerdings in Deutschland das sogenannte Recht auf Privatkopie. Damit ist gemeint, dass man sich von einem urheberrechtlichen Werk, also zum Beispiel einem Film oder einem Lied, eine Kopie machen darf. Die darf man aber nicht verkaufen oder öffentlich vorführen. Auch öffentlich zugänglich gemacht werden darf eine solche Kopie nicht, etwa in Tauschbörsen.

Zudem darf die Kopie nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt sein und bei der Herstellung der Kopie darf nicht ein wirksamer Kopierschutz umgangen worden sein.

Wer also ein Lied von einer selbst gekauften CD für seinen Bruder oder seine Schwester kopiert, damit er oder sie es auf dem MP3-Player hören kann, macht sich nicht strafbar, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Um die Urheber für diese Kopien zu entschädigen, hat der Gesetzgeber einen sogenannten fairen Ausgleich beschlossen. Das bedeutet, dass man auf Geräte und Medien, die zur Vervielfältigung dienen können, einen Preisaufschlag zahlt. Wenn ihr CDs, DVDs, Drucker, Kopiergeräte oder PCs kauft, sind im Kaufpreis Aufschläge enthalten. Sie bewegen sich von Cents bis hin zu einigen Euros, die dann über bestimmte Gesellschaften an die Urheber verteilt werden.

Text: -jj- 23.4.2009 // Bilder: WIPO-Gebäude Jorges/cc-by-sa 2.5; CDs Image DJ; Hand Image Library; Die Prinzen The Weaver/GFDL; Fotograf PD

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