Gesetz zum Schutz vor Schund und Schmutz

Vor 75 Jahren, am 3. Dezember 1926 beschloss der deutsche Reichstag ein Gesetz zum Jugend vor Schund- und Schmutzliteratur. Gemeint waren damit ein Verbot von Schriften, die als moralisch bedenklich eingestuft wurden. Dieses Gesetz war damals heftig umstritten. Ein weiteres Gesetz sorgte dafür, das alle Filme, die gezeigt wurden, zunächst von einer Prüfstelle zugelassen werden mussten. Alle Filme, die eine entsittlichende oder verrohende Wirkung haben könnten, wurden verboten oder mussten geändert werden.

Dieses Gesetz war nicht das erste und auch nicht das letzte in Deutschland, das eine Zensur ausübte. Zensur bedeutet in diesem Zusammenhang das Verbot von Veröffentlichungen (z. B. Büchern, Zeitungen oder Filmen) aus politischen, religiösen oder moralischen Gründen. Sobald ein neues Medium aufkam wurde auch ein Ruf nach Überwachung desselben laut.

Die Geschichte der Zensur in der Neuzeit beginnt, nachdem Gutenberg den Buchdruck erfunden hatte: Erstmals konnten dadurch Bücher in großer Zahl hergestellt und verkauft werden. Die katholische Kirche führte deshalb 1559 den Index der verbotenen Bücher (kurz: Index) ein. Auf diesen Listen standen Bücher, die von Katholiken nicht verbreitet und gelesen werden durften.

In der Zeit des 3. Reiches wurden in Deutschland sehr viele Bücher verboten, weil sie nicht mit dem nationalsozialistischen Gedankengut übereinstimmten. Viele Schriftsteller waren dadurch gezwungen, auszuwandern, da sie in Deutschland keine Möglichkeit mehr hatten, Geld zu verdienen, oder sogar verfolgt wurden.

Heute gibt es laut Gesetz in Deutschland heute keine Zensur mehr. Im Artikel 5 unseres Grundgesetzes heißt es: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Trotzdem gibt es Kontrollen, die besonders Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen schützen sollen: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vergibt z. B. die Altersbeschränkungen für Kinofilme.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte (BPjS) untersucht verschiedenste Veröffentlichungen wie Videos, Bücher, CDs, Computerspiele und Online-Angebote darauf, ob sie moralisch und ethisch vertretbar sind. Wenn nicht, dann werden die betreffenden Medien zwar nicht völlig verboten, sie dürfen jedoch nicht mehr öffentlich zugänglich sein und es darf keine Werbung für sie gemacht werden.

Diese Organisationen legen auch Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche geschult werden, kritisch mit Medien umzugehen und selbst beurteilen zu können, welche Sendungen, Bücher und CDs schlecht für sie sind. Sicher habt ihr über dieses Thema in der Schule auch schon einmal gesprochen.

Besonders im Internet ist es zu einem großen Problem geworden, dass jeder unkontrolliert Inhalte veröffentlichen kann. So ist es im Internet wohl am allerschwierigsten, Kindern und Jugendlichen sicheren Schutz vor gewaltverherrlichenden, pornografischen oder anderweitig bedenklichen Veröffentlichungen zu gewährleisten.

Wie ihr an dem kurzen Abriss über die Geschichte der Zensur und der Medien-Kontrolle gesehen habt, hat dieses Thema verschiedene Aspekte. Man kann nicht einfach sagen, Medien-Kontrolle ist grundsätzlich gut oder schlecht.

Diskutiert doch einmal mit euren Freunden, Eltern oder Lehrern über dieses Thema.

LM - 03.12.01

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