Artenschutz im Urlaub

In Berlin haben das Bundesamt für Naturschutz und der deutsche Zoll ein neues Online-Angebot vorgestellt: www.artenschutz-online.de. Auf diesem Internetangebot kann man sich vor einer Reise darüber informieren, welche Tier- oder Pflanzenarten geschützt sind. Sobald Tiere oder Pflanzen geschützt sind, dürfen auch Produkte, die aus oder mit ihnen hergestellt wurden, nicht eingeführt werden.

Gründe für die Bedrohung der Tier- und Pflanzenwelt:

Weltweit sind rund 8000 Tierarten und 40000 Pflanzenarten gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die Gründe dafür sind vielfältig, hängen aber alle mit dem Menschen zusammen:

Menschen zerstören auf der ganzen Welt den Lebensraum der Tiere in ihrem Umfeld. Heute leben rund 6,4 Milliarden Menschen auf der Erde und die Zahl wächst ständig an. Jedes Jahr kommen rund 80 Millionen dazu. Diese Menschen benötigen mehr Lebensraum und mehr Ressourcen wie Wasser, Holz und Ackerflächen oder Lebensmittel. Der Regenwald wird abgeholzt, das Meer überfischt, die Industrienationen produzieren Schad- und Giftstoffe, oder Abfall. Dazu kommt der ständig wachsende Tourismus. So werden auch die abgelegensten Inseln, Tauch- und Bergregionen von den Urlaubern eingenommen die Tiere und Pflanzen dort empfindlich gestört.

Geld statt Leben

Mit vielen Tieren wird eine Menge Geld verdient, entweder weil man sie wie Nashörner, Schildkröten oder Tiger für Scheinmedikamente verwendet oder weil man exotische ausgestopfte Tiere als Trophäe von seiner Jagd mit nach Hause bringen will. Weil man Krokodillederschuhe kauft oder ein Schach aus Elfenbeinfiguren. Dabei gilt: je seltener desto wertvoller.

Verbotene Souvenirs

Doch viele Touristen wissen oft gar nicht, dass ihre Souvenirs verbotene Ware sind. So entdecken die Zollfahnder immer wieder elegante Schuhe, Stiefel oder Taschen aus Krokodilleder, Greifvogelfedern als Anhänger, Korallen, Riesenmuschel-Aschenbecher, seltene Orchideen oder Schlangenlederprodukte in den Koffern der heimkehrenden Urlauber und die Besitzer wissen gar nicht, dass sie diese Dinge gar nicht hätten kaufen dürfen. Denn nicht nur die bedrohten Tiere dürfen nicht eingeführt werden, auch Produkte, die aus ihnen oder Teilen von ihnen hergestellt wurden, ebenfalls nicht. So müssen Urlauber aus Unwissenheit zum Teil deftige Strafen zahlen und ihr Mitbringsel auch noch an den Zoll abliefern.

www.artenschutz-online.de



Damit sich Urlauber vorab oder auch im Reiseland online informieren können, haben die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam das Projekt "Artenschutz im Urlaub" im Rahmen von "Zoll online" entwickelt. In einer Datenbank sind alle Beschlagnahmungen aufgrund von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) gespeichert. Über eine Landkarte und entsprechende Suche nach Kontinent und Ländern findet man die nötigen Infos. Bilder zu den Arten und zu den Funden des Zolls helfen weiter, damit man die Tiere auch erkennen kann.

Wer noch mehr Fragen hat oder noch spezielle Auskünfte benötigt, findet dort auch die richtigen Ansprechpartner.

Wer mehr über bedrohte Tiere und Pflanzen, über Naturschutz, Inseltierwelten, Beutelwölfe, Riesenalks oder Dodos wissen möchte, der kann im neu überarbeiteten WAS IST WAS Band 56 "Ausgestorbene und bedrohte Tiere" nachlesen.

Hier die Adressen:

http://www.artenschutz-online.de.

http://www.bfn.de.

-ab-15.03.04 Text / Fotos: Screenshots: http://www.artenschutz-online.de; Nashörner: "Nature, Wildlife and the Environment.

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt