Wie Österreich regiert wird

Vor 75 Jahren, am 07. Dezember 1929 beschloss der Nationalrat in Wien eine Neuerung im Gesetz, eine so genannte Verfassungsgesetznovelle: die Macht des Präsidenten der Republik wurde enorm gestärkt. Dieses System, das seit dem 1. Mai 1945 wieder gilt, verbindet Elemente der parlamentarischen Demokratie mit denen eines Präsidialsystems.

Sitzungssaal des ehemaligen Abgeordnetenhauses

Das politische System Österreichs

Die Republik Österreich basiert auf den Grundsätzen der Demokratie und der Gewaltenteilung. Wie die Bundesrepublik Deutschland ist auch Österreich eine Bundesrepublik. Aufgegliedert ist sie in neun Länder: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Die Regierung hat ihren Amtssitz in der österreichischen Hauptstadt Wien.

Nationalrat und Bundesrat

Auf Bundesebene besteht die gesetzgebende Gewalt aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat. Der Nationalrat wird alle vier Jahre durch freie und allgemeine Wahlen bestimmt. Um als Partei einzuziehen, muss sie von mehr als 4-Prozent der Bevölkerung gewählt werden. Der Nationalrat ist die entscheidende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung.

Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen bestimmt und entspricht einem Parlament der Bundesländer. Zumeist besitzt der Bundesrat nur ein aufschiebendes Vetorecht, kann also gegen Beschlüsse des Nationalrates Einspruch erheben, der aber durch den Nationalrat aufgehoben werden kann. Im Vergleich zu Deutschland haben die einzelnen Bundesländer in Österreich allerdings weniger Kompetenzen, Macht und Einfluss.

Der amtierende Bundespräsident Fischer

Der Bundespräsident

Vor der Verfassungsgesetznovelle 1929 wurde der Bundespräsident, der das österreichische Staatsoberhaupt ist, vom Parlament bestimmt. Seither, mit Ausnahme des Zweiten Weltkrieges, wird der Bundespräsident für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt. Er erhielt das Recht den Nationalrat aufzulösen und wurde Oberbefehlshaber des österreichischen Heeres. Außerdem ernennt er die Bundesregierung, das machte vorher der Nationalrat. Dem Bundespräsidenten wurde ein Notverordnungsrecht zugestanden für Situationen, in denen der Nationalrat nicht versammelt war beziehungsweise nicht schnell genug zusammentreten konnte.

Durch diese und andere Regelungen bekam der Bundespräsident mehr Gewicht gegenüber des Parlaments. Seine Position wurde gestärkt. Aber natürlich war die vom Bundespräsidenten ernannte Regierung dem Parlament politisch und rechtlich verantwortlich und der Bundespräsident durch das Antrags- und Gegenzeichnungsprinzip für alle seine Handlungen gebunden. Die Verfassung von 1920/29 wurde nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 wieder in Kraft gesetzt.

Von 1992 bis zu seinem Tod, kurz vor Beendigung seiner Amtszeit, am 06. Juli 2004 war Thomas Klestil Bundespräsident von Österreich. Sein Nachfolger wurde Heinz Fischer.

Das Bundeskanzleramt in Wien

Der Bundeskanzler

Regierungschef bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Der Bundeskanzler hat gegenüber den Ministern kein Weisungsrecht und auch nicht die Befugnis, die allgemeine Richtlinien der Politik zu bestimmen. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden. Österreichischer Bundeskanzler ist seit dem Jahr 2000 Wolfgang Schüssel.

-ab-07.12.04 Text / Fotos: http://www.wien-vienna.at; Portrait Fischer: http://www.hofburg.at/.

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