Was sind "Überhangmandate"?

Die Bundestagswahl 2002 ging denkbar knapp aus. Zunächst sah es so aus, als hätten die großen Parteien gleich viele Stimmen erhalten. Doch dann entschieden Überhangmandate die Wahl.

Die Erststimme (links) ist für die Wahl der Wahlkreiskandidaten. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Gesamtzahl der Sitze einer Partei.

Bei der Bundestagswahl hat der Wähler zwei Stimmen. Auf dem Wahlzettel gibt es 2 Spalten, und in jeder Spalte darf nur ein Kreuz gemacht werden. Jede zusätzliche Bemerkung macht den Wahlzettel ungültig!

Die linke Spalte enthält die Erststimme für die Wahlkreiskandidaten.

Bis 2002 gab es 328 Wahlkreise, in denen die Parteien ihre Kanditaten aufstellen konnten.

Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhält. Alle 328 Wahlkreissieger zogen in den Bundestag ein. Damit war die eine Hälfte der 656 Sitze durch Direktmandate vergeben.

Wahlentscheidend ist aber die Zweitstimme in der rechten Spalte, damit werden die Landeslisten der Parteien gewählt.

Der Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag; diese werden nach dem Verhältnisverfahren (Hare-Niemeyer) berechnet.

Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Zahl der Sitze angerechnet, welche eine Partei entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil gewonnen hat. Die dann noch verbleibenden Sitze werden mit Kandidaten von den jeweiligen Landeslisten besetzt.

 

Die Sitzverteilung nach der Bundestagswahl 2005: Es gab 16 Überhangmandate, 9 für die SPD und 7 für die CDU.



Dem 14. Deutschen Bundestag (1998-2002) gehörten 666 Abgeordnete an, zehn mehr als normalerweise vorgesehen ist das lag an den sogenannten Überhangmandaten: Wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Bundestagssitze gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese Mandate behalten und bekommt dadurch mehr Sitze. Damit erhöht sich auch die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag.

Diese Überhangmandate gehen zu Lasten der kleinen Parteien, die keine Überhangmandate erhalten.

Durch eine Neuordnung der Wahlkreise (von 328 auf 299) gibt es seit der 15. Wahlperiode nur noch 598 Abgeordnete. Zu Beginn saßen 603 Abgeordnete im Bundestag. Fünf Parlamentarier waren durch Überhangmandate hineingekommen. Im Jahr 2004 verstarb eine Mandatsträgerin, ein Abgeordneter legte sein Mandat nieder, so dass dem Deutschen Bundestag zur Neuwahl im September 2005 601 Abgeordnete angehören.

Mehr über die Geschichte der Wahlen in Deutschland findest du hier.

12. 9. 2005

Text und Bild: Roland Rosenbauer, Quelle: Blickpunkt Bundestag; Fotos: Stimmzettel: Wikipedia (whitehouse.gov pd); Sitzverteilung: Wikipedia (DLiebisch GNU)

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