Was machen Bundestag und Bundesrat?

Der 7. September 1949 ist ein wichtiges Datum in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit der konstituierenden Sitzung von Bundestag und Bundesrat wurde nach zwölf Jahren Nazidiktatur ein politisches System begründet, in dem Demokratie und Föderalismus die beiden wichtigsten Komponenten sind.


Eine Verfassung hatte der neue Staat bereits einige Monate zuvor erhalten: Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Im August fanden dann die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag statt. Dabei gelang es keiner Partei die absolute Mehrheit zu erringen.

402 Mandate zu vergeben

Von den 402 zu vergebenden Mandaten konnten CDU und CSU (31 Prozent der Wählerstimmen) 139 für sich verbuchen. Die SPD, die sich die größten Hoffnungen gemacht hatte, bekam nur 131. Weitere Abgeordnete stellten die FDP, die Konservative Deutsche Partei, die Bayernpartei, die Wirtschaftliche Aufbauvereinigung (WAV), die Kommunisten sowie die Deutsche Konservative Partei/Deutsche Rechtspartei.

Aufgaben des Bundestages

Am 7. September 1949 trafen sich die Abgeordneten zur Sitzung des ersten Deutschen Bundestages. So nennt man das deutsche Parlament, das zu diesem Zeitpunkt seinen Sitz in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn hatte. Die Abgeordneten heißen auch Volksvertreter, da sie direkt von den Wählern, also dem Volk, bestimmt werden. Je mehr Stimmen eine Partei bei einer Wahl bekommt, desto mehr Vertreter kann sie in den Bundestag entsenden und desto größer ist ihr Einfluss. Der Bundestag entscheidet über Verträge, beschließt Gesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung.

Foto: Der Berliner Bundestag

Alle Abgeordnete, die derselben Partei angehören, sitzen in einer so genannten Fraktion zusammen, wenn z.B. Gesetze diskutiert und beschlossen werden. Ein Beschluss kann aber nur gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Bundestages anwesend sind. Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Da die Bundesrepublik durch die Wiedervereinigung an Einwohnern gewonnen hat, ist auch die Zahl der Abgeordneten gestiegen. Im Moment sitzen 603 Volksvertreter im Parlament.

Aufgaben des Bundesrates

Auch der Bundesrat wurde am 7. September 1949 zu seiner ersten Sitzung einberufen. Über den Bundesrat sind die einzelnen Bundesländer (z.B. Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen) an der Bundespolitik beteiligt. Denn Deutschland ist ein föderalistisches System, also der Zusammenschluss mehrerer Bundesstaaten zu einem Gesamtstaat. Bis zur Wende hatte die Bundesrepublik elf Bundesländer, seit der Wiedervereinigung sind es 16.

Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Vertreterinnen und Vertreter kann es in den Bundesrat entsenden. Heute hat der Bundesrat insgesamt 60 Mitglieder. Sie sind nicht vom Volk gewählt wie die Mitglieder des Bundestages, sondern gehören den jeweiligen Landesregierungen an.

Wird ein Bundesland z.B. von der SPD regiert wird, schickt es auch einen SPD-Vertreter in den Bundesrat. Er entscheidet mit über die Gesetze, die die Bundesregierung also der Kanzler und sein Kabinett verabschieden möchte. Der Bundesrat kann Entwürfe ablehnen oder Einspruch einlegen, denn bestimmte Gesetze brauchen seine Zustimmung. Der Bundesratspräsident ist gleichzeitig auch Stellvertreter des Bundespräsidenten.

Geburtsstunde der Bundesrepublik

Nach dem 7. September 1949 ging es dann Schlag auf Schlag. Am 12. September 1949 wählte die Bundesversammlung Theodor Heuss zum Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung tritt alle fünf Jahre zu genau diesem Zweck zusammen. Darin sitzen alle Vertreter des Deutschen Bundestages. Dazu kommen genauso viele Personen, die von den Landtagen der einzelnen Bundesländer gewählt werden. So wird deutlich, dass der Bundespräsident sowohl die Länder als auch den Bund repräsentiert.

Acht Tage später gab der am 15. September gewählte Kanzler Konrad Adenauer seine erste Regierungserklärung ab, nachdem die Bundesregierung vereidigt worden war. Das war juristisch gesehen die Geburtsstunde der Bundesrepublik.

Nic 07.09. 2004 / Abbildung: Deutscher Bundestag

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