Was ist neu am neuen Jugendschutzgesetz?

Gewaltverherrlichung, Zigaretten, Alkohol davor müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden. Deshalb ist am 1. April ein rundum überarbeitetes Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Die Novelle so nennt man die inhaltliche Neugestaltung eines Gesetzes sieht u.a. die Alterskennzeichnung von Videospielen vor und verbietet den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren.

Das Jugendschutzgesetz umfasst verschiedene Bereiche. Es beschränkt bzw. verbietet nicht nur den Konsum von Zigaretten und Alkohol, sondern regelt auch, ab welchem Alter bestimmte Zeitschriften, Computerspiele und Filme konsumiert werden dürfen. Der Aufenthalt in Discos und Kneipen ist für Jugendliche unter 18 Jahren laut Gesetz ebenfalls zeitlich beschränkt.

Amoklauf als Auslöser

In den letzten Jahren wurde immer wieder über eine Erneuerung des Jugendschutzgesetzes diskutiert. Die alte Fassung, meinten Kritiker, würde den heute existierenden Medien nicht mehr gerecht. Doch es musste erst zum Amoklauf eines Schülers in Erfurt kommen, bis die Politiker zum Handeln bereit waren. Bereits im Juni 2002 verabschiedete der Bundesrat die längst überfällige Gesetzesänderung.

Keine Killerspiele für Kids

Die Neuerungen betreffen neben dem Tabakkonsum vor allem Computer Games, die ab sofort mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden müssen. Bisher war eine Empfehlung des Herstellers freiwillig, ab jetzt ist sie gesetzlich verpflichtend. Dadurch wissen Eltern und Verkäufer, welche Angebote Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen und welche nicht. Händler, die gegen dieses Gesetz verstoßen, können mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro belegt werden.

Neue Kompetenzen für die Bundesprüfstelle

Mit dem neuen Jugendschutzgesetz erhält auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften neue Kompetenzen. Sie heißt künftig Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und ist ab sofort für alle Medien, außer Radio und Fernsehen, zuständig also Bücher, Zeitschriften, Videos, DVDs, Computerspiele und Filme (so genannte Trägermedien). Im Vergleich zu früher darf die Behörde selbständig aktiv werden. Früher musste zuvor eine Prüfung beantragt werden.

Gegen Krieg, Gewalt und Pornografie

Darüber hinaus können in Zukunft Trägermedien mit kriegsverherrlichenden, menschenverachtenden oder pornographischen Inhalten vom Markt genommen oder mit einem Werbeverbot belegt werden, ohne dass sie von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt wurden. Das ist ein Verbotskatalog, in den als gefährdend eingestufte Medien aufgelistet sind. Auch als Demo-CDs in Zeitschriften, dürfen bedenkliche PC-Spiele nicht mehr in Umlauf gebracht werden.

Zigaretten erst ab 16

Auf minderjährige Raucher kommen ebenfalls härtere Zeiten zu. War Jugendlichen unter 16 das Rauchen in der Öffentlichkeit bisher untersagt, so dürfen sie ab sofort auch keine Tabakwaren mehr kaufen. Das Abgabeverbot gilt auch dann, wenn ihr nur für eure Eltern Zigaretten holen sollt.

Automaten werden umgerüstet

Aus diesem Grund muss die Industrie ihre Zigarettenautomaten bis spätestens 1. Januar 2007 umgerüstet haben. Dann muss man zum Kippenholen seine Geld- bzw. EC-Karte mitbringen. Auf der ist automatisch vermerkt, ob man das 16. Lebensjahr erreicht hat oder nicht. Der Automat liest die Alterskennzeichnung der Karte und erteilt die Freigabe zum Zigarettenkauf nur an Personen über 16 Jahren. Dann können die Schachteln gezogen und mit der Geldkarte bzw. wie gewohnt mit Münzen bezahlt werden.

Sagt eure Meinung!


Und auch mit der Werbung für Zigaretten und Alkohol ist es (fast) vorbei. Zumindest in Kinos dürfen solche Spots vor 18 Uhr nicht mehr gezeigt werden. Was haltet ihr vom neuen Jugendschutzgesetz? Wir sind gespannt auf eure Reaktionen!

Nic - 09.04.2003 / Foto: Foto-Disc "School`s out"

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