Volljährig mit 18

Am 22. März 1974 beschloss der Deutsche Bundestag, dass man schon mit 18 volljährig ist. Vorher lag die Altersgrenze bei 21. Doch was bedeutet es, volljährig zu sein? Welche Rechten und Pflichten hat man ab diesem Alter?

Bis zum Jahr 1875 wurde man in Deutschland nach dem damals geltenden "Neuen Römischen Recht" erst ab 25 als volljährig oder mündig angesehen. In einigen Staaten wie Bayern, Preußen oder Hessen war man schon mit 21 volljährig, damals noch als Majorennität bezeichnet. Diese Bezeichnung gibt es auch heute noch in Österreich. Auch Großjährigkeit ist dort geläufig. Am 17. Februar 1875 setzte Kaiser Wilhelm die Volljährigkeit auf 21 Jahre fest. Am 22. März 1974 schließlich senkte der Deutsche Bundestag die Grenze auf 18 Jahre.


Der CDU-Bundestagsabgeordnete Anton Stark war für die Absenkung des Alters. Er sagte in der abschließenden Debatte: "Die 18- bis 21-Jährigen nehmen in unserer Lebens- und Rechtsordnung bereits heute umfangreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten wahr. So unterliegen die 18-Jährigen der Wehrpflicht, sie haben das Recht bei allgemeinen Wahlen und den Betriebsratswahlen zu wählen, 18-Jährige haften für unerlaubte Handlungen, strafrechtlich können sie im Einzelfall wie Erwachsene zur Verantwortung gezogen werden."


Jugend vor sich selbst schützen


Vorausgegangen war eine Diskussion um das Für und Wider einer solchen Herabsetzung des Volljährigkeitsalters. Dr. Richard Jaeger von der CDU war dagegen, denn: (...) Wenn Sie die Volljährigkeit auf 18 herabsetzen, kann ein 18-Jähriger Immobilienverkäufe vornehmen und er kann eine Erbschaft ausschlagen, er kann den kompliziertesten Prozess führen (...). Jaeger wollte Jugendliche davor schützen, unbedacht in Probleme zu geraten, die er nach Meinung Jaegers nicht überblicken kann.


Zumal eigentlich die Volljährigkeit in den Köpfen der Menschen auch mit der Fähigkeit zur finanziellen Selbstversorgung durch Arbeit verbunden war. Eine später durchgeführte Untersuchung zeigte, dass junge Menschen ihre neuen Rechte aus Geldmangel gar nicht wahrnehmen konnten.


Doch Günther Metzger von der SPD war für die Herabsetzung der Altersgrenze: Die Veränderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung hat in der Praxis () weitgehend zu einer Teilnahme der 18- bis 21-Jährigen am Rechtsverkehr geführt. Das gilt für die Wahl von Beruf und Arbeitsplatz, für die Bestimmung des persönlichen Umgangs der Jugendlichen, für die Verwendung des Arbeitseinkommens und zu einem großen Teil auch für die Geschäfte des täglichen Lebens.


Kompromiss beim Strafrecht


Im Großen und Ganzen war man sich aber eigentlich einig. Schließlich gingen auch lange Diskussionen in der Öffentlichkeit dem Bundestagsbeschluss voraus. Nur beim Strafrecht ging man einen Kompromiss ein. Jugendliche zwischen 18 und 21 sollten je nach Ermessen des Richters nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.


Heute ist die Volljährigkeit mit 18 kein Thema mehr. Man denkt sogar über eine weitere Absenkung auf 16 Jahre nach. Zumindest soll man mit 16 schon wählen können. So weit ist es noch nicht, aber in einigen Bundesländern ist der Erwerb des Führerscheins mittlerweile schon mit 17 Jahren möglich.


Was geht mit 18?


  • Ihr seid geschäfts- und deliktsfähig. Das heißt, ihr dürft Verträge abschließen und haftet für von euch verursachte Schäden.

  • Ihr habt das aktive und passive Wahlrecht. Ihr dürft also selbst ein Kreuzchen machen und jemanden wählen und ihr dürft euch auch selbst zur Wahl stellen.

  • Im Strafrecht könnt ihr je nach eurer Entwicklungsstufe vom Richter als Jugendlicher oder Erwachsener bestraft werden.
  • Ihr unterliegt keinen Jugendschutzbestimmungen mehr, was etwa Weggehen und Alkoholkonsum betrifft.
  • Ihr müsst Wehr- oder Ersatzdienst leisten.
  • Ihr könnt den Führerschein machen und ohne Begleitung Auto fahren.
  • Ihr dürft in Spielcasions gehen.
  • Die allgemeine Berufsschulpflicht endet und ihr seid nicht mehr unbeschränkt unterhaltsberechtigt.


Eine umfangreiche Darstellung der Diskussion im Bundestag findest du bei Schekker, dem Jugendmagazin der Bundesregierung im Internet.

Was sagt ihr zum Thema Volljährigkeit? Sollte man schon mit 16 die Rechte und Pflichten haben, die heute 18-jährige besitzen? Oder ist alles gut wie es ist? Schreibt uns eure Kommentare!




Text: -jj- 18.3.2009 // Bilder: Bundestag: Bundesarchiv cc-by-sa 3.0; Party: Liface/GFDL

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