Staaten vor Gericht - der Internationale Gerichtshof

Am 15. Juni 1907 wurde in Den Haag der Internationale Gerichtshof gegründet. Heute ist der IGH eines von sechs Hauptorganen der Vereinten Nationen. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten.

In diesem Gebäude residiert der Internationale Gerichtshof. Es ist der Friedenspalast in der holländischen Stadt Den Haag. In der  Hauptstadt der Provinz Südholland ist der Regierungssitz der Niederlande. Seit 1831 ist sie Residenz des Königshauses. Den Haag ist mit rund 476.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt der Niederlande. Hier arbeiten die fünfzehn höchsten Richter der Erde. Kläger und Beklagte - also so genannte "Parteien" - können in diesem Gericht nur Staaten sein, die entweder Mitglieder der Vereinten Nationen (UN) sind oder das UN-Statut als verbindlich anerkannt haben. Diese Anerkennung wird mit dem Wort "ratifiziert" bezeichnet. Die beteiligten Staaten müssen also das UN-Statut ratifiziert haben, um einen anderen Staat verklagen zu können.



Deutschlands Klagen gegen Fremdstaaten


Deutschland hat das bisher drei Mal getan: Im ersten Verfahren ging es gegen Dänemark und die Niederlande. Streitthema waren  Schürfrechte im Festlandsockel unter der Nordsee. Im zweiten Fall musste ein Fischereistreit mit Island entschieden werden. Das bisher letzte Verfahren war der Fall LaGrand. Zwei deutschen Bankräubern, die in den USA zum Tode verurteilt worden waren, war der konsularische Beistand des Heimatlandes verweigert worden. Obwohl die beiden Brüder 1999 in den Vereinigten Staaten hingerichtet wurden, gab der IGH im Jahr 2001 Deutschland Recht.

Es begann 1899

Die ersten Pläne zur Gründung des IGH reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Der russische Zar Nikolaus II. von Russland berief im Jahr 1899 eine Konferenz von 26 Staaten in Den Haag ein. Bereits auf dieser Ersten Haager Friedenskonferenz trug er seine Idee vor, eine Schiedsgerichtsbarkeit ins Leben zu rufen, die dazu beitragen soll, Kriege zu vermeiden. Staaten sollten künftig bei drohenden Konfliken erst dieses Gericht anrufen, damit die Soldaten gar nicht erst ausrücken müssten. Unterstützt wurden diese Pläne von der späteren Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner.

Daraufhin wurde in Den Haag im Jahr 1900 der "Ständige Schiedshof" eingerichtet, der zwei Jahre später seine Arbeit aufnahm.

Die zweite Haager Konferenz

Acht Jahre später, am 15. Juni 1907 trafen sich die Mächtigen der Welt zur zweiten Haager Friedenskonferenz. Die Teilnehmer beleuchteten die Arbeit des Schiedshofes sehr kritisch. Schnell war deutlich geworden, dass Schiedssprüche allein nicht immer ausreichten, um Streit zwischen Staaten zu beenden. Die Teilnehmer wollten eine Institution ins Leben rufen, die bei Rechtstreitigkeiten zwischen Staaten auch rechtsverbindliche Urteile fällen konnte. So wurde die Gründung des Internationalen Gerichtshofes beschlossen.

Dieser sollte aus Richtern zusammengesetzt sein, die die verschiedenen Rechtssysteme der Welt repräsentierten. Internationale Streitigkeiten sollten fortan durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts bereinigt werden.

Der "Ständige Schiedshof" wurde dennoch nicht abgeschafft. Er besteht bis heute fort.

Völkerbund

Trotz Einigkeit der Vertragspartner nahm der Internationale Gerichtshof 1907 seine Arbeit noch nicht auf - auch in den folgenden Jahren kam es nicht dazu. 1914 begann der Erste Weltkrieg und damit gerade das Ereignis, dass der IGH eigentlich hatte verhindern sollen. Nachdem der Krieg 1918 zu Ende war, dauert es weitere vier Jahre, bis der neu gegründete Völkerbund sich der alten Idee annahm und die Instituion des IGH wiederbelebte. 1922 nahm er endlich seine Arbeit auf - 15 Jahre nach seiner Gründung.

Effektiv arbeiten konnte er trotzdem nicht. 1939 folgte der Zweite Weltkrieg und brachte bis 1945 Tod und Vernichtung über die Erde.

UNO


Seit 1946 arbeitet der IGH unter der UN-Charta als "Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen" (Art. 92). Allerdings hat er kein ausführendes Organ, das die Verwirklichung der Urteile durchsetzen könnte. Schließlich ist niemand in der Lage einen Staat ins Gefängnis zu sperren. Weil militärische Aktionen durch den IGH vermieden werden sollen, schließen sich kriegerische Handlungen sowieso aus. Trotzdem zeigen Untersuchungen, dass die meisten Urteile des Gerichtshofs befolgt werden, auch wenn der Gerichtshof für die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen ist (Art. 94 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen).

Text: RR, 11. 6. 2007, Fotos: International Court of Justice Press Release

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