Kommunalwahlen in Bayern: So funktioniert`s

Bayern hat gewählt: Am 2. März 2008 durften die Bewohner des Freistaates darüber abstimmen, welche Politiker ihre Interessen in den nächsten sechs Jahren vertreten sollen. Aber was bedeuten Kommunalwahlen eigentlich genau? Und wie wird abgestimmt? Wir klären euch auf!

Zuerst einmal stellt sich die Frage, wer überhaupt wählen darf. Potentielle Wähler müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde haben, in der sie wählen möchten. Wichtig ist auch die Staatsangehörigkeit. Abstimmen dürfen bei Kommunalwahlen neben Deutschen auch alle Staatsangehörige der EU-Länder, sofern sie hier sesshaft sind. Man spricht in diesem Fall auch vom aktiven Wahlrecht.


Man füllt den Stimmzettel in der Wahlkabine aus, damit die Wahl geheim bleibt.

Wer darf gewählt werden?

Passives Wahlrecht besitzen dagegen Personen, die sich bei der Kommunalwahl als Kandidaten aufstellen lassen. Wer Bürgermeister werden möchte oder auf einen Sitz im Gemeinde- oder Kreisrat spekuliert, muss Deutscher und mindestens 21 Jahre alt sein.

Briefwahl möglich

Damit man überhaupt seine Stimme abgeben darf, muss man sich außerdem in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dann erhält man einige Wochen vor der Abstimmung eine Wahlberechtigung, mit der man direkt am Wahltag zur Urne geht. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, im Vorfeld per Brief abzustimmen.

Stimmzettel-Chaos

Doch wo muss man eigentlich seine Kreuzchen machen? Bei der Vielfalt der Stimmzettel ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. In Bayern bekommen die Wähler einen gelben Stimmzettel für die Wahl des ersten Bürgermeisters (in kreisfreien Städten und so genannten Großen Kreisstädten heißt der Regierungschef Oberbürgermeister) und einen großen rosa Zettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder. In den kreisangehörigen Gemeinden kommt noch ein kleiner hellblauer für die Wahl des Landrats und ein großer weißer für die Abstimmung über die Kreisräte dazu.


Hat man seine Kreuze gemacht, wirf man den Stimmzettel in die Wahlurne.



Bürgermeisterwahl

Bei der Wahl des Bürgermeisters müssen sich die Wähler für einen Kandidaten entscheiden. Gewählt ist, wer am Ende mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den zwei erfolgreichsten Kandidaten statt. Jetzt entscheidet nur noch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte es nur einen Bewerber geben, steht es dem Wähler frei, handschriftlich einen eigenen Vorschlag einzubringen. Die Chancen auf Erfolg sind hierbei natürlich nur gering.

Kumulieren und Panaschieren

Komplizierter wird es bei der Abstimmung über die Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte. Hierbei hat der Wähler entweder die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag durch ein Listenkreuz unverändert anzunehmen oder seine Stimmen frei zu verteilen. Er muss also keine Partei im Ganzen akzeptieren, sondern darf gezielt einzelne Kandidaten wählen, denen er sein Vertrauen entgegenbringt. Wenn man einen Bewerber besonders favorisiert, darf man ihm maximal drei Stimmen geben. Der Fachbegriff dafür ist kumulieren (zu deutsch häufeln). Es können aber auch Bewerber von verschiedenen Listen angekreuzt werden. Das heißt dann panaschieren. Letzteres ist allerdings nicht in jedem Bundesland zulässig.


Die Sitzverteilung im Stadtrat von Nürnberg. Die 30 der 70 Sitze hat die SPD inne und sit damit stärkste Partei.

Stimmenzahl variiert

Die Zahl der Stimmen ist übrigens von der Anzahl der zu vergebenden Mandate abhängig. Sie schwankt bei Gemeinderatswahlen zwischen acht Ämtern in der kleinsten Gemeinde und 80 in der Landeshauptstadt München. Bei den Kreistagswahlen müssen die Wähler 50, 60 oder 70 Kreuze machen je nach Größe des Landkreises.

Nic: 1. März 2002 / Vorschau: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit; Wahlkabine & -urne: ©Alexander Hauk: Stadtrat Nürnberg: Wikipedia (Maximilian Dörrbecker cc)

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