Fragen zum Dosenpfand

Das Bundesumweltministerium hat die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung zusammengestellt. Du findest die Fragen und Antworten auch auf der Internetseite des Ministeriums.

1. Auf welche Einweg-Getränkeverpackungen ist ein Pfand zu erheben?

Das Pfand betrifft Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und gilt für Dosen, Einweg-Glas- und Einweg-Plastikflaschen. Ab dem 1.1.2003 gilt die Pfandpflicht für:

Bier

Auf alle bierhaltigen Getränke einschließlich Biermischgetränke ist ein Pfand zu erheben. Dazu zählen auch alkoholfreies Bier, Mischungen von Bier mit Cola oder Limonade, Bier mit Sirup (wie Berliner Weiße mit Schuss), Bier mit einem anderen alkoholischen Getränk (zum Beispiel Bier mit Wodka) oder aromatisiertes Bier (zum Beispiel Bier mit Tequila-Aroma). Auf die Einhaltung des Reinheitsgebots kommt es nicht an.

Mineralwasser

Alle Wasser-Getränke, also Mineralwasser, Quellwasser, Heilwasser, Tafelwasser und auch andere Wässer unterliegen unabhängig von Zusätzen der Pfandpflicht (u.a. aromatisiertes Wasser, Wasser mit Koffein oder Wasser mit Sauerstoff).

Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure

Hierzu gehören neben Cola und Limonaden auch

Mischungen von Fruchtsaft und kohlensäurehaltigem Mineralwasser (wie Apfelschorle),

diätetische Getränke mit Kohlensäure,

Sportgetränke mit Kohlensäure,

sogenannte Energy-Drinks mit Kohlensäure,

Tee- oder Kaffeegetränke mit Kohlensäure,

Bittergetränke mit Kohlensäure und andere Getränke mit Kohlensäure.

Die Kohlensäure ist hier das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung.

2. Für welche Einweg-Getränkeverpackungen muss man kein Pfand zahlen?

Bei Fruchtsäften und anderen Getränken ohne Kohlensäure, bei Wein, Sekt, Spirituosen und Milch wird kein Pfand zu erhoben. Spirituosen-Mischgetränke (wie zum Beispiel Wodka-Lemon) werden wie Spirituosen behandelt und sind daher von der Pfandpflicht ausgenommen. Joghurt- und Kefirgetränke sind von der Pfandregelung ebenfalls nicht betroffen.

3. Wie hoch ist das Pfand?

25 Cent beträgt das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen, die bis zu 1,5 Liter Flüssigkeit fassen. Über 1,5 Liter sind 50 Cent Pfand zu zahlen.

4. Werden Getränkedosen und Einweg-Flaschen nun teurer?

Das neue Pfand auf Einweg-Verpackungen ist höher als das übliche Pfand auf Mehrweg-Verpackungen. So wird zukünftig eine Dose Bier mit 25 Cent bepfandet, eine Mehrweg-Flasche Bier aber weiterhin nur mit 8 Cent. Ähnliches gilt für Mineralwasser in 1 Liter-Flaschen: das Einweg-Pfand beträgt 25 Cent, das Mehrweg-Pfand nur 15 Cent. Bisher hatte der Verbraucher beim Einkauf den Eindruck, Getränke in Mehrwegflaschen seien - wegen des Pfandes - wesentlich teurer als Getränke in Einweg. Diese Ungleichbehandlung zwischen Ein- und Mehrweg fällt durch die neue Pfandpflicht weg - ein Anreiz, auf Mehrweg umzusteigen.

Da der Verbraucher das Pfand zurück erhält, werden Dosen und Einweg-Flaschen letztlich kaum teurer. Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium rechnen damit, dass der Handel und die Industrie jährlich zusätzlich netto 135 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb eines Pfand-/Rücknahme-Systems aufwenden müssen. Das sind pro Verpackung weniger als 1 Cent.

5. Was passiert, wenn der Einzelhändler kein Pfand erhebt, obwohl die Pfandpflicht am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist?

Wer kein Pfand erhebt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Behörden, die in den Bundesländern für den Vollzug der Verpackungsverordnung verantwortlich sind, überprüfen, ob die Händler ihren Pflichten nachkommen.

6. Was kann der Verbraucher beim Kauf von Getränken beachten?

Wähle Mehrweg, denn: Mehrweg ist aus Umweltsicht meist der bessere Weg. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Mehrwegflasche aus Kunststoff oder Glas ist. Beide schneiden in der Ökobilanz gut ab. Und beide sind in der Ökobilanz besser als Dosen oder Einwegflaschen.

Behandle Pfandflaschen schonend und gib diese mit Schraubverschluss zurück.

Lass Dosen und Einwegflaschen aus Glas stehen, denn: Sie sind die Öko-Schlusslichter.

RR Stand 3. 1. 2003 (Quelle: Bundesumweltministerium)

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