Europawahl 2009

Vom 4. bis 7. Juni 2009 wählen die EU-Bürger das Europäische Parlament (EP). Es handelt sich dabei um das einzige direkt wählbare politische Organ in der EU. Es vertritt 500 Millionen Einwohner aus 27 Ländern. Für Deutschland ziehen 99 Abgeordnete ins Europäische Parlament. Sie zu wählen ist die Aufgabe der rund 64 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland. Zu ihnen gehören nicht nur alle Deutschen ab 18 Jahren, sondern auch Bürger anderer EU-Länder, die hier wohnen.

Im Louise Weiss-Gebäude in Straßburg ist das Hauptquartier des Europäischen Parlaments

In den EU-Ländern kann an verschiedenen Tagen innerhalb des Zeitraumes von 4. bis 7. Juni gewählt werden. Rund 375 Millionen Unionsbürger dürfen wählen gehen. In Deutschland und Österreich ist am 7. Juni Wahltag. Erstmals dürfen in Österreich auch 16- und 17-Jährige wählen, wodurch es dort ca. 5 % mehr Wahlberechtigte gibt. Die nächste Wahl findet turnusgemäß in fünf Jahren statt.

Wie ist das Europäische Parlament zusammengesetzt?


Jedes Land hat im Europäischen Parlament eine bestimmte Anzahl von Sitzen. Deutschland hat als Land mit den meisten Einwohnern der EU 99 Sitze. Gefolgt von Großbritannien, Frankreich und Italien mit je 78 Sitzen. Österreich hat 17 Sitze. Das kleinste Land der EU, Malta darf nur fünf Sitze besetzten.

Verteilt sind die Abgeordneten im EP jedoch nicht nach Ländern, sondern nach Parteizugehörigkeit. Parteien mit ähnlichen Zielen und Grundsätzen aus den verschiedenen Mitgliedsländern sind in gemeinsamen Fraktionen zusammengefasst. So gibt es zum Beispiel eine Fraktion für die Sozialdemokratische Partei Europas, in der unter anderem die Vertreter der deutschen SPD sitzen. Die Abgeordneten von CDU und CSU finden sich in der Fraktion der europäischen Volkspartei wieder.

Gemäß dem Vertrag von Nizza wurde zur Europawahl 2009 die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments von bisher 785 auf 736 reduziert.

Was macht das Europäische Parlament?

Das EP entscheidet gemeinsam mit dem Europäischen Ministerrat darüber, welche Gesetze in Kraft treten. Ebenfalls zusammen beschließen beide Organe den Haushalt. Unter Haushalt versteht man die Verteilung der Gelder innerhalb der EU. Dazu gehört auch die Frage, wie viel Fördergelder wirtschaftlich schwache Regionen erhalten.

Außerdem hat das EP Kontrollrechte gegenüber der EU-Kommission. Die EU-Kommission ist für die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen zuständig. Wird ein neuer Präsident der EU-Kommission berufen oder die ganze Kommission neu zusammengesetzt, so geht das nur mit, wenn das EP zustimmt.

Schließlich entscheidet das EP auch darüber, ob neue Mitglieder in die EU aufgenommen oder andere völkerrechtliche Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen werden.

Wo befindet sich das Europäische Parlament?

Das EP hat seinen Sitz in der französischen Stadt Straßburg. Dort hält es sich jedoch nur zwölf Wochen im Jahr für Plenarsitzungen auf. Dann kommen alle Abgeordneten zusammen. Die Reden, die während solcher Sitzungen gehalten werden, müssen simultan (gleichzeitig) in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden.

Die restliche Zeit des Jahres treffen sich die Parlamentarier in verschiedenen Ausschüssen, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und bereiten die Plenarsitzungen vor. Zu diesen Sachbereichen gehören beispielsweise Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder Menschenrechtsfragen. Diese Ausschüsse treffen sich in Brüssel.

Die Arbeit der 736 Parlamentarier wird von etwa 3500 Mitarbeitern des Generalsekretariats unterstützt. Dies hat seinen Sitz in Luxemburg.


Die Wahlergebnisse findet ihr hier.

Mehr über die Institutionen der Europäischen Union und die einzelnen Länder könnt ihr im WAS IST WAS Band 113 Europa nachlesen.



Text: 01.06.09 RR/LM, Fotos: http://pe.microservice.fr/

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