Die Pariser Verträge

Am 23. Oktober 1954 unterzeichneten die westlichen Verbündeten und die Bundesrepublik Deutschland unter Konrad Adenauer die Pariser Verträge. Dieses Vertragswerk legte bis 1991 die völkerrechtliche Grundlage für die äußeren Beziehungen der Bundesrepublik fest.

Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag am 25. Februar 1955.

Voraussetzungen:

Nach dem Ausbruch des Koreakrieges drängten die USA und Großbritannien darauf, dass auch die Deutschen einen Beitrag zur Verteidigung leisten sollten. Daraufhin schlagen die Franzosen die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vor. Sie soll aus den Truppen Frankreichs, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland und der Benelux Staaten bestehen. Damit wollen die Franzosen verhindern, dass die Deutschen sich allein wiederbewaffnen. Gleichzeitig soll die europäische Einigung gestärkt werden.

Bundeskanzler Adenauer nimmt den Vorschlag auf. Allerdings verlangt er als Bedingung für eine Wiederbewaffnung der BRD, dass die Bundesrepublik auch wieder voll gleichberechtigt ist. Der Besatzungsstatut sollte aufgehoben und ein Deutschlandvertrag verhandelt werden.

Was ist der Besatzungsstatut?

Am 21.9.1949 erließen die drei Westalliierten Frankreich, Großbritannien und die USA den Besatzungsstatut der für Westdeutschland galt. Dieses Recht wollte, sobald das Grundgesetz verkündet worden war, die drei Gewalten (gesetzgebende, ausführende und rechtssprechende) dem Bund und den Ländern zuweisen. Gleichzeitig sollten aber die Besatzungsmächte gerade am Anfang sehr umfangreich eingreifen können. Dieser Besatzungsstatut wurde 1951 überarbeitet und schließlich durch den Deutschlandvertrag und die Pariser Verträge 1955 aufgehoben. Allein für Berlin galten die alliierten Besatzungsrechte weiter fort.

Der Deutschlandvertrag

Diesen Vertrag unterzeichneten die drei westlichen Verbündeten Frankreich, Großbritannien und die USA sowie die Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 1952. Er wird auch Generalvertrag oder die Bonner Konvention genannt. Mit diesem Vertrag wurde der oben erklärte Besatzungsstatut aufgehoben. Die BRD erhielt bis auf die Frage der Trennung zwischen Osten und Westen und einige Vorbehalte der westlichen Verbündeten, wieder ihre Eigenständigkeit zurück. Im Vertrag wurde von allen Unterzeichnern auch das Ziel formuliert, auf eine Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit hinzuarbeiten und einen Friedensvertrages abzuschließen. Dieser Deutschlandvertrag ging schließlich auch überarbeitet in die Pariser Verträge 1955 mit ein.

Das Ringen um ein Verteidigungsbündnis

Nachdem Konrad Adenauer seine Forderungen erfüllt bekommen hatte, unterzeichnete er einen Tag nach dem Deutschlandvertrag, am 27. Mai 1952, den Vertrag zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Nach und nach sollten nun die nationalen Parlamente den Verträgen zustimmen. Allerdings weigerte sich das französische Parlament das eigene Heer unter ein gemeinsames europäisches Oberkommando zu stellen und so scheiterte die Gründung der EVG.

So suchten die Westmächte, vor allem England und die USA, nach einer neuen Lösung, um auch Deutschland aktiv für den Kampf gegen die "Bedrohung aus dem Osten" zu gewinnen. Sie wollten, dass die Deutschen etwas zur Sicherung des Westens beitrugen.

Beitritt zur NATO

Die Londoner Neun-Mächte-Konferenz fand Ende September 1954 eine Lösung: Die Bundesrepublik trat der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation (NATO) bei. Sie verzichtete auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen. Außerdem wurde sie Mitglied der Westeuropäischen Union (WEU). Im Gegenzug erhält die Bundesrepublik ihre Souveränität. All diese Regelungen wurden in den so genannten Pariser Verträgen festgeschrieben:

Inhalt der Pariser Verträge

Der Besatzungsstatus wurde aufgehoben und Deutschland erhielt seine Eigenständigkeit, also Souveränität, wieder. Dies war im leicht abgewandelten, mit einbezogenen Deutschlandvertrag verankert. Die BRD trat der Westeuropäischen Union und der NATO bei. Außerdem wurde zwischen Deutschland und Frankreich geklärt, was mit dem stets umkämpften Saarland passieren sollte. Es sicherte die politische Unabhängigkeit und die wirtschaftliche Anbindung der Region an Frankreich. Der deutsch-französische Streit über das Saarland wird damit beendet. Am 23. Oktober 1954 wird das Vertragspaket in Paris unterzeichnet.

Angst vor neuem Krieg



In Westdeutschland sind diese Verträge sehr umstritten. Vor allem die SPD aber auch kirchliche Gruppen sehen den Frieden in Gefahr und haben Angst vor einer deutschen Wiederbewaffnung. Am Ende setzt sich aber die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer mit ihrer westlich-orientierten Politik durch. So werden die Verträge am 27. Februar 1955 durch das deutsche Parlament angenommen und am 05. Mai 1955 unterzeichnet.

-ab- 23.10.04, akt. RR 19. 10. 2009 Text / Foto: Rolf Unterberg, Deutsches Bundesarchiv (PD)


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