Die Bundestagswahl 2002

Am 22. September 2002 hatten die Deutschen die Qual der Wahl. Sie stimmten darüber ab, welche Politiker in der Legislaturperiode 2002-2006 in Berlin den Ton angeben sollten. Wir erklären euch, wie die Bundestagswahl funktioniert.

Warum wählen wir den Bundestag?

Das Wahlrecht ist keine lästige Pflicht, sondern ein Recht, um welches uns viele Menschen, die in Diktaturen oder anderen totalitären Staaten leben, beneiden. Es ist in Artikel 20 II des Grundgesetzes (GG) verankert:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt" , heißt es da. Dieser Grundsatz gilt für alle nach Bundes und Landesverfassungen zu wählenden Parlamente. Wahlberechtigt ist jeder volljährige Bürger, also jeder der mindestens 18 Jahre alt ist. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt (Artikel 39 GG).

Abgeordnete

Auch wenn es in den Fernsehdebatten, auf Plakaten und in Zeitungsberichten immer nur um die beiden Kanzlerkandidaten geht, kann der Bürger keinen Bundeskanzler direkt wählen. Auch die Entscheidung, wer nun Minister wird, liegt nicht in der Hand des Wählers. Der Wähler kann nur seinen Abgeordneten wählen, der normalerweise einer Partei angehört und volljährig sein muss.

Abgeordnete sind Volksvertreter, die nur ihrem Gewissen folgen sollen. Leider wird in der Realität das Parteiprogramm als wichtiger eingestuft. In den vier Jahren einer Wahlperiode kann ein Abgeordneter sein Amt nur verlieren, wenn er freiwillig verzichtet oder straffällig geworden ist. Wer aus einer Partei ausgeschlossen wird, behält seinen Sitz, bleibt parteilos oder schließt sich einer anderen Partei an.

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und entlassen (Art. 65 GG).Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste.

Wie wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl hat der Wähler zwei Stimmen. Auf dem Wahlzettel gibt es 2 Spalten, und in jeder Spalte darf nur ein Kreuz gemacht werden. Jede zusätzliche Bemerkung macht den Wahlzettel ungültig!

Die linke Spalte enthält die Erststimme für die Wahlkreiskandidaten.

Bisher gab es 328 Wahlkreise, in denen die Parteien ihre Kanditaten aufstellen konnten.

Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhält. Alle 328 Wahlkreissieger zogen in den Bundestag ein. Damit war die eine Hälfte der 656 Sitze durch Direktmandate vergeben.

Wahlentscheidend ist aber die Zweitstimme in der rechten Spalte, damit werden die Landeslisten der Parteien gewählt.

Der Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag, welche nach dem Verhältnisverfahren (Hare-Niemeyer) berechnet werden.

Die Sitzverteilung im Bundestag

Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Zahl der Sitze angerechnet, welche eine Partei entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil gewonnen hat. Die dann noch verbleibenden Sitze werden mit Kandidaten von den jeweiligen Landeslisten besetzt.

Dem 14. Deutschen Bundestag (1998-2002) gehören 666 Abgeordnete an, zehn mehr als normalerweise vorgesehen ist das lag an den sogenannten Überhangmandaten: Wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Bundestagssitze gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese Mandate behalten und bekommt dadurch mehr Sitze. Damit erhöht sich auch die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag.

Diese Überhangmandate gehen zu Lasten der kleinen Parteien, die keine Überhangmandate erhalten.

Durch eine Neuordnung der Wahlkreise (von 328 auf 299) gab ess ab der Wahl 2002 nur noch 598 Abgeordnete.

Das Ergebnis

Die Bundestagswahl 2002 ging denkbar knapp aus. CDU und SPD hatten die gleiche Prozentzahl (38,5%) der Stimmen. Die SPD bekam drei Sitze mehr, da sioe mehr Überhangmandate hatte. Die FDP erhielt 7,4% der Stimmen und die Grünen 8,6%. SPD und Grüne bildeten daraufhin eine Koalition, mit der sie die Mehrheit der Sitze stellten. Gerhard Schröder von der SPD wurde zum Kanzler gewählt.

Mehr über die Geschichte der Wahlen in Deutschland findest du hier.

23. 9. 2002

Text und Bild: Roland Rosenbauer, Quelle: Blickpunkt Bundestag.

Update: Jan Wrede 08.04.2009

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