Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Am 9. Juni 1953 wurde in Bonn das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften verabschiedet. Jugendliche sollten dadurch besser vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Seit 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft, das die bisherigen Gesetze zum Schutz der Jugend zusammenfasst. Seit dem heißt die Behörde: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz: BPjM).

Das neue Gesetz trat am 14. Juli 1953 in Kraft. Es sollte in der Bundesrepublik Deutschland Jugendliche vor Büchern und Zeitschriften bewahren, die Rassenhass, Kriegs- und Gewaltverherrlichung sowie Pornografie beinhalteten.

Auf der Basis dieses Gesetzes nahm ab dem 15. Juni 1954 die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) ihre Arbeit auf. Als eine selbständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt ist sie seitdem dem Bundesfamilienministerium zugeordnet. Die Mitglieder der Bundesprüfstelle sind nicht an Weisungen gebunden.

Auf Antrag untersucht die Behörde Zeitschriften und Bücher auf jugendgefährdende Inhalte und gab Listen indizierter Publikationen heraus. Auf Antrag von Jugendministerinnen, -ministern und ämtern soll die Bundesprüfstelle jugendgefährdende Medien bei Strafandrohung verbieten, so dass diese nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern und Jugendlichen zugänglich sind. Sie soll eine wertorientierte Medienerziehung ebenso fördern wie die Selbstkontrolle der Gewerbetreibenden. In diesem Zusammenhang soll auch die Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes sensibilisiert werden.

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das erste Gewalt-Comic, das in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen wurde, war ein illustriertes Westernheftchen, in dem nach damaliger Ansicht Grausamkeiten, Verbrechen und Gewalttaten derart in den Mittelpunkt gerückt wurden, dass die Lektüre auf Jugendliche verrohend wirken konnte. Zehn Indizierungen von sogenannten Landser-Heften, die meist kriegsverherrlichende oder -verharmlosende Abenteuer erzählten, genügten, um größere Verlage zur Selbstkontrolle bzw. Umstellung ihrer Produktion in diesem Bereich zu veranlassen.

Weitere Informationen findest du auf der Homepage der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.

Und hier kannst du das aktuelle Jugendschutzgesetz nachlesen.

Text: Roland Rosenbauer nach Quellen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 6. 6. 2003

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