Der Hauptstadtumzug - Von Bonn nach Berlin

Mehr als 40 Jahre lang war Bonn die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Wiedervereinigung beschloss man, dass Berlin wieder zum Regierungssitz werden sollte. Ein gigantischer Umzug von Behörden, Ministerien und schließlich dem Bundestag stand an. 1999 war der teure Wechsel endlich vollzogen und Berlin erstrahlte im neuen Glanz der Hauptstadt.

Solange Bonn Hauptstadt von Deutschland war, tagte der Bundestag im Bundeshaus in Bonn.

Bonn als Hauptstadt

1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Doch Berlin, dass seit dem Kaiserreich deutsche Hauptstadt gewesen war, war nun geteilt und lag inmitten der ebenfalls neu gegründeten DDR. Man suchte also eine Alternative. Schließlich fiel die Wahl auf Bonn in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden alle Ministerien, Behörden und auch der Bundestag eingerichtet. Mehr als 40 Jahre bis zur Wiedervereinigung 1990 war Bonn die Hauptstadt der Bundesrepublik. Dadurch hatte die Stadt Vorteile, da die meisten Abgeordneten dort lebten und die meisten Ministerien dort eingerichtet waren.

Warum der Umzug nach Berlin?

Nachdem Deutschland am 3. Oktober 1990 wieder vereint wurde, wollte man die Hauptstadt wieder nach Berlin verlegen. Dazu wurde am 20. Juni 1991 der sogenannte Hauptstadtbeschluss ausgegeben. Man wollte so die deutsche Einigung perfekt machen und die Regierung wieder in die Stadt bringen, in der sie bereits 1871 ihren Sitz hatte. Außerdem versuchte man Berlin durch die neuen Ministerien und Bauten etwas aufzupolieren.



Der neue Planarsaal im Reichstag in Berlin.



Ein teurer Umzug

Mit dem Hauptstadtbeschluss war Berlin zwar offiziell die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, aber der Regierungssitz befand sich immer noch in Bonn, denn dort waren schließlich noch alle Ministerien, sowie das Parlament, sprich der Bundestag. Also musste man den aufwendigen Umzug der Ämter planen und die Finanzierung durchdenken. Am 26. April 1994, dreieinhalb Jahre nach der Wiedervereinigung, wurde das Berlin/Bonn-Gesetz verabschiedet. Darin wurde der Umzug des Bundestages, sowie der Ministerien und Behörden von Bonn nach Berlin endgültig beschlossen.

In den folgenden Jahren wurden in Berlin die entsprechenden Räumlichkeiten gebaut und eingerichtet. Insgesamt 22 Bundesinstitutionen, das heißt Ministerien und andere Behörden, wie die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, mussten ihre Unterlagen und Arbeitsplätze nach Berlin schaffen. Ein gewaltiger und vor allem teurer Aufwand. Insgesamt 20 Milliarden D-Mark (10,2 Milliarden Euro) kostete der Umzug inklusive der Baumaßnahmen. Anfangs waren die Gebäude noch nicht fertig, weshalb die Mitarbeiter vorerst in provisorische Einrichtungen einziehen mussten.



Heute tagt der Bundestag im renovierten Reichstagsgebäude in Berlin.

Der Bundestag im Reichstag

Der größte Aufwand war der Umzug des Bundestages. In 1200 Lastwagen wurden die Büromöbel der Abgeordneten nach Berlin gebracht. 14.000 Stühle wechselten die Bundesbüros. 49.000 Meter Bücher und Aktenordner wurden nach Berlin geschafft. Im Herbst 1999 war es endlich geschafft: Der Bundestag konnte die erste Sitzung im Reichstagsgebäude halten. Seitdem ist Berlin wieder die Hauptstadt und der Regierungssitz der Bundesrepublik.



Mit den Ausgleichsgeldern konnte Bonn viel investieren und das Stadtbild aufpolieren.



Ausgleich für Bonn

Die meisten Regierungseinrichtungen waren nun in Berlin. Nur fünf Ministerien, wie das Verteidigungsministerium waren in Bonn geblieben, um den Bonnern nicht komplett alles zu nehmen. Doch Bonn hatte nun natürlich nicht mehr den Standortvorteil als Hauptstadt. Deshalb beschloss die Regierung, dass Bonn Fördergelder als Ausgleich für den Umzug erhält. Insgesamt über 1,4 Milliarden Euro wurden in Verkehrswege, Universitäten und den Kulturstandort investiert. So konnte Bonn den finanziellen Verlust wettmachen. Außerdem darf die Stadt den einmaligen Titel Bundesstadt führen.

Die Hauptstadt im Grundgesetz

2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform der Status Berlins als Hauptstadt offiziell in die Verfassung übernommen. Im Artikel 22 des Grundgesetzes heißt es nun: Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Doch trotzdem ist der Umzug immer noch nicht komplett. Einige Behörden und Ministerien sind immer noch in Bonn oder andere Städten. Außerdem pendeln viele Abgeordnete, die nicht aus Bonn weg wollten, zwischen den beiden Städten hin und her. Wahrscheinlich wird erst in der nächsten Generation von Abgeordneten der Wechsel ganz vollzogen sein.



17.04.09 // Text: Jan Wrede; Bilder: Reichstag: GNU/cc-by-sa 1.0, 2.0, 2.5 (Cezary Piwowarski); Plenarsaal: GNU/cc-by-sa 2.5 (Andreas Praefcke); Bundeshaus: Bundesarchiv (cc-by-sa 3.0); Posttower: GNU (Thomas Ribbin)

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt