Der elektronische Personalausweis

Den deutschen Personalausweis gibt es seit Januar 1951. Seit November 2010 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Dokument in Scheckkartengröße. Es ist auch als Identitätsnachweis im Internet verwendbar und soll Online-Transaktionen sicherer machen.

Als Kind brauchst du noch keinen Personalausweis. Vielleicht haben deine Eltern einen Kinderausweis für dich ausstellen lassen. Den benötigst du für manche Auslandsreisen.

Deine Eltern haben dafür einen Reisepass. Mehr über dieses Dokument erfährst du in einem unten verlinkten Artikel.


Was ist ein Personalausweis?


Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Er dient als Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger.

Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.

Wozu braucht man einen Personalausweis?

Beim Abschluss von Kauf- oder sonstigen Verträgen, wollen beide Vertragsparteien Gewissheit haben, dass der jeweilige Vertragspartner tatsächlich existiert und der Vertrag nicht unter falschem Namen geschlossen wird. Der Nachweis erfolgt dabei häufig durch die Vorlage des Personalausweises. Er gilt auch als Altersnachweis.

Bei notariellen Verträgen, aber beispielsweise auch zur Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank muss ebenfalls die Identität der Person festgestellt werden. Ohne die Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes eröffnen die Banken keine Konten.

Auch bei einer Bundes- oder Landtagstagswahl kann der Wahlvorstand verlangen, dass der Wähler sich ausweist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Wähler keine Wahlbenachrichtigung vorlegen kann

Seit wann gibt es Personalausweise?

Der Identitätsnachweis einer Person ist wichtig, seit die Menschen Handel treiben oder Grund besitzen. Im Mittelalter erfüllten Wappen, Orden oder Zunftzeichen die Funktion eines Ausweises.

In Bayern gab es ab 1808 ein Adelsregister, in dem die herrschende Klasse eingetragen war.

Als Vorläufer des heutigen Personalausweises gilt die 1938 eingeführte Kennkarte.


Der erste Personalausweis wurde ab dem 1. Januar 1951 in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbüchleins mit dunkelgrauem Einband ausgegeben.

Er behielt sein Aussehen bis zum 1. April 1987. Von da an erfolgte die Ausgabe von fälschungssichereren Personalausweisen in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett im ID-2-Format (74 × 105 mm).


In der DDR wurden ab 1. November 1953 blaue Ausweise in Buchform an die Bürger ausgegeben.

Am 1. November 2001 wurde das Identigrams auf der Vorderseite des Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen eingeführt.

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in Scheckkartengröße mit RFID-Chip, in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) abgespeichert werden.

Wer bekommt einen Personalausweis?

Jeder deutsche Staatsangehörige muss ab Vollendung des 16. Lebensjahrs entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht nach § 1 PAuswG).

Wie lange gilt ein Personalausweis?

Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre (§ 6 PAuswG).

Was kostet ein Personalausweis?

Die Ausstellungsgebühr beträgt im Inland 28,80 Euro (der alte Ausweis kostete regulär 8 Euro). Entgegen der ursprünglichen Planung ist der erste Ausweis für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht mehr kostenlos.  Personen unter 24 Jahren bezahlen eine Gebühr von 22,80 Euro.

Bis zum Jahr 1987 waren die Ausweise kostenlos.

Muss man den Personalausweis immer mit sich führen?

Nein. Eine Mitführungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Allerdings sollte man sich bei Polizeikontrollen schon mit einem amtlichen Dokument ausweisen können. Dass kann aber auch ein Reisepass oder ein Führerschein sein.

Was kann der neue Personalausweis?

Der neue Personalausweis soll im Internet den gleichen Identitätsnachweis liefern, wie es die Funktion als Sichtdokument außerhalb des Internets schon bietet. Der Nutzer soll also die Möglichkeit bekommen, sich gegenüber Dritten  eindeutig und authentisch ausweisen zu können. Möglich macht dies die AusweisApp, die von Siemens, der Bundesdruckerei und OpenLimit entwickelt wurde.


Allerdings muss der Verbraucher ein Zusatzgerät kaufen, damit der neue Ausweis vom heimischen Computer gelesen werden kann. So sollen künftig viele Behördengänge online möglich werden.

Auch Bankgeschäfte, wie die Eröffnung eines Online-Kontos oder Online-Überweisungen sollen einfacher und sicherer werden.

Ist der elektronische Personalausweis sicher?

Tests des Chaos Computer Clubs haben gezeigt, dass die vom Bund am Anfang kostenlos verteilten Basislesegeräte eine Sicherheitslücke darstellen, weil sie über keine eigene Tastatur verfügen.

Hacker können mittels eines Keyloggers in den Besitz der PIN gelangen. Ein Keylogger ist eine Software, die die Tastatureingaben eines fremden Computers aufzeichnet und so die Passwörter ausspionieren kann.

Nur die teureren Standard- und Komfortlesegeräte haben eine integrierte Tastatur für die PIN-Eingabe und schützen somit vor dem Diebstahl der PIN.

Das Problem stellt allerdings keine Sicherheitslücke des Ausweises oder der Lesegeräte dar, sondern des Computers, auf dem ein Keylogger installiert sein muss. Die Nutzung eines aktuellen Virenscanners und einer Firewall kann daher das Angriffsszenario erschweren.

Gefährlich wird es, wenn der Angreifer direkt auf den Ausweis zugreifen kann. Dazu muss dieser aber zusätzlich zur PIN entwendet werden oder beim externen Zugriff des Angreifers auf dem Lesegerät liegen. Solange der elektronische Personalausweis in einem Lesegerät stecke, können Angreifer die Identität bei Altersverifizierungsdiensten übernehmen, sofern sie die PIN besitzen.





 

Die Grafik zeigt die wichtigsten Merkmale des aktuellen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland.

Text: RR, Stand: 3. 1. 2011, Bilder: Bundesministerium des Innern.

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt