Datenschutz Teil 1

Vor 30 Jahren wurde Hans-Peter Bull zum ersten bundesdeutschen Datenschutzbeauftragten. Dessen Aufgabe ist es, die Bürger vor der Datensammelwut des Staates zu schützen. Daran stören sich einige Politiker. Aber warum soll Datenschutz so wichtig sein?

Hans Peter Bull wurde am 17. Oktober 1936 in Lübben geboren. Nach einem Jurastudium von 1956 bis 1960 wurde Bull Professor für Staats- und Verwaltungsrecht. 1978 wurde er schließlich Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Seit 2006 ist seine Amtsbezeichnung um den Zusatz und Informationsfreiheit erweitert.


Was sind die Aufgaben eines Datenschützers?


Er ist zuständig für Datenschutz und Informationsfreiheit. Informationsfreiheit bedeutet, dass jeder Bundesbürger prinzipiell das Recht hat, Ämter und Behörden nach Akten zu fragen. Das Gesetz dazu gibt es erst seit 2006. Verweigern Behörden die Freigabe von Akten, kann man sich mit einer Beschwerde an den Beauftragten wenden.


Der Datenschutzbeauftragte überwacht bei Telekommunikationsunternehmen sowie Ämtern und Behörden die Einhaltung der entsprechenden Gesetze. Alle zwei Jahre schreibt er darüber einen Bericht, dem allerdings keine Konsequenzen folgen müssen.


Der Datenschutzbeauftragte wird von der Regierung vorgeschlagen und vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Er kann einmal wiedergewählt werden. Sein Amt untersteht dem Innenministerium. Er ist unabhängig, das heißt es gibt niemandem, der ihm sagen kann, was er zu tun hat. Er kann nach freiem Ermessen. Seit 17. Dezember 2007 ist Peter Schaar (Bild) der oberste deutsche Datenschützer.


Was soll Datenschutz eigentlich sein?


Man könnte glauben, dabei geht es um die sichere Aufbewahrung von CDs, DVDs, Festplatten oder USB-Sticks. Das ist nicht gemeint. Der Datenschutzbeauftragte soll die Bürger vor einem allzu neugierigen Staat bewahren - er schützt Daten davor, überhaupt erhoben zu werden.


Natürlich braucht der Staat gewisse Daten seiner Bürger. Erst wenn man weiß, wie viele Menschen es im Land gibt und wie viele Kinder, wie der Stand der Bildung ist und so weiter, erst dann kann man entsprechend Straßen, Schulen und Krankenhäuser bauen. Es braucht also ein Mindestmaß an Daten, damit eine industrialisierte Gesellschaft funktionieren kann.


Dem Prinzip der Datenminimierung zu Folge sollen aber auch nicht mehr Daten erhoben werden, als nötig. Festzulegen, welche Daten nötig sind, ist Aufgabe der Politik, also der Gesellschaft als Ganzer.


Dabei gibt es einige Prinzipien, auf deren Einhaltung der Datenschutzbeauftragte pocht: Datensparsamkeit, es sollen also für einen bestimmten Zweck so wenig Daten wie möglich erhoben werden. Und es gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das heißt, dass jeder Bürger grundsätzlich selbst darüber entscheiden kann, welche persönlichen Informationen er wem preisgibt.


Mehr über die Geschichte des Datenschutzes und die aktuelle Situation erfahrt ihr im zweiten Teil ...


Text: -jj- 13.2.2008 // Bilder: Bundesadler PD; Peter Schaar Till Westermayer/cc-by-sa 2.0

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