Das Zuwanderungsgesetz: Was plant die Regierung?

Über das Thema Zuwanderung und Integration ist in den letzten Wochen heftig diskutiert worden. Eigentlich sind sich alle Politiker einig: Deutschland braucht ein neues Gesetz, das

vor allem den unproblematischen Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte und die Eingliederung der hier ansässigen Ausländer verbessert.

Die Regierung hat ihren Entwurf bereits vorgelegt. Ob das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2003 aber tatsächlich in dieser Form in Kraft tritt, hängt vor allem vom Ausgang der Bundestagswahlen ab. Für den Fall, dass die CDU/CSU gewinnt, hat Bundeskanzlerkandidat Stoiber bereits angekündigt, mit seiner Fraktion ein neues Gesetz zu erarbeiten.

Viele ungeklärte Fragen

Doch erst einmal zu den Fakten: Bisher war die Zuwanderung nach Deutschland nicht klar geregelt. Es gab auch keine griffigen Gesetze zur Integration der bereits hier lebenden Ausländer. Das hatte viele Nachteile für die Wirtschaft ebenso wie für das Zusammenleben der Menschen.

Heiß begehrt: Spezialisten aus dem Ausland

So konnten Unternehmen und Universitäten in der Vergangenheit ihren ausländischen Spitzenkräften nicht immer zusichern, in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Die Folge: Top-Arbeitsplätze blieben unbesetzt, neue Folgejobs für inländische Kräfte konnten nicht entstehen.

Wissenschaftler und Informatiker fehlen

Dabei braucht die deutsche Wirtschaft dringend Verstärkung um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Moment fehlen vor allem gut ausgebildete Wissenschaftler und Informatiker. Aber auch Pflegekräfte aus eigenen Landen sind knapp. Um Klartext zu reden: Spezialisten aus dem Ausland sollen den Deutschen keine Arbeitsplätze wegnehmen. Sie werden nur dann eingestellt, wenn keine entsprechenden Bewerber aus Deutschland zur Verfügung stehen.

Integration ist wichtig

Auch für das Zusammenwachsen der multikulturellen Gesellschaft war die bestehenden Gesetzeslücke in den vergangenen Jahren hinderlich. Viele Familien lebten über Generationen in unserem Land, ohne richtig Deutsch zu lernen oder sich mit unserer Rechtsordnung auszukennen.

Verpflichtende Sprachkurse

Das soll sich jetzt ändern: Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse werden verpflichtet, Sprachkurse sowie eine Einführung in die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte zu absolvieren. Auch schon hier ansässige Ausländer können an dem Integrationsprogramm teilnehmen. In beiden Fällen müssen sich die Kursteilnehmer nach ihren finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen. Ein Großteil der Gebühren wird jedoch durch den Bund abgedeckt.

Je früher, desto besser

Die besseren Eingliederungschancen von Jugendlichen werden in dem Gesetzesentwurf ebenfalls berücksichtigt. Eltern, die bereits in Deutschland leben, sollen ihre Kinder in Zukunft so früh wie möglich aus dem Ausland zu sich nachholen. Spätestens aber im Alter von zwölf Jahren. Andernfalls, das haben die Erfahrungen aus der Vergangenheit bewiesen, finden sich die Kids oft sehr schlecht zurecht. Sie haben Probleme mit der Sprache und schaffen es später nicht, beruflich Fuß zu fassen.

Zuwanderung soll abnehmen

Von der Gesetzesneuregelung verspricht sich die Bundesregierung, dass die Zahl der Zuwanderer insgesamt zurückgeht. Künftig, so glaubt man, werden vor allem Ausländer zuziehen, die in Deutschland Chancen als qualifizierte Arbeitskräfte geboten bekommen.

Asylrecht bleibt bestehen

Politisch Verfolgte erhalten natürlich auch weiterhin in Deutschland Asyl. Allerdings bekommen sie kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr. Nach drei Jahren wird überprüft, ob sie unbeschadet in ihre Heimat zurückkehren können.

Rau gibt grünes Licht

Die ersten Schritte Richtung Zuwanderungsgesetz sind getan: Nach dem Bundesrat hat jetzt auch Bundespräsident Johannes Rau den Entwurf abgesegnet. Er musste deshalb zu dem Vorhaben Stellung beziehen, weil es bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz am 22. März im Bundesrat zu einem Eklat gekommen war.

Verfassungsbeschwerde droht

Bundesratspräsident Klaus Wowereit (regierender Oberbürgermeister von Berlin von der SPD) hatte damals die entscheidende Stimme Brandenburgs als Ja gewertet, obwohl die Meinung der in der großen Koalition regierenden Landesregierung gespalten war. Die Unionspolitiker zweifelten deshalb die Rechtmäßigkeit der Abstimmung als verfassungswidrig an. Rau hat das Gesetz nach zahlreichen Gesprächen mit Experten trotzdem unterschrieben.

Die endgültige Entscheidung über das Problem überlässt er dem Bundesverfassungsgericht. Die unionsgeführten Bundesländer Bayern, Thüringen und Hessen haben nämlich gedroht, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Die Klage hat gute Aussichten auf Erfolg. Sollte dieser Fall eintreten, muss eine erneute Abstimmung im Bundesrat erfolgen.

Nic - 26.06.2002 / Foto: Bundesbildstelle

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