Das Grundgesetz - Basis des deutschen Rechts

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer verkündet. Seither gilt der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes. Der Westteil Deutschlands hatte damit so etwas wie eine Verfassung, also eine Reihe von Gesetzen, die bis heute die politische Grundordnung des Staates festlegen und auf denen alle anderen Gesetze aufbauen.

Entstehung des Grundgesetzes

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war Deutschland in vier Besatzungszonen eingeteilt. Aus der russischen wurde später die DDR, aus den drei westlichen die Bundesrepublik Deutschland.

Die drei westlichen Siegermächte, USA, England und Frankreich, veranlassten, dass der parlamentarische Rat eine neue Verfassung erarbeiten solle. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur war ein solches Gesetzwerk nötig, um unter anderem die Grundrechte und die Demokratie festzuschreiben.  Der parlamentarische Rat bestand aus 65 Abgeordneten der elf Landtage aus den westlichen Besatzungszonen. Vom 1. September 1948 an arbeiteten die Abgeordneten an dem neuen Gesetzbuch.

Warum hat Deutschland ein Grundgesetz?

Andere Länder nennen ihre Grundordnung Verfassung. Warum heißt das in Deutschland anders? In der Hoffnung, dass die Teilung Deutschlands nur von kurzer Dauer wäre, bekam das neue Gesetzeswerk den Namen Grundgesetz.

Damit sollte deutlich werden, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelte und das Grundgesetz nach einer Wiedervereinigung zu einer echten Verfassung umgeschrieben werden sollte. In der Präambel, dem Vorwort des Grundgesetzes, war dieses Ziel sogar festgehalten. 1949 dachte man nämlich nicht, dass die Teilung Deutschlands über 40 Jahre lang Bestand haben würde.

Obwohl Deutschland seit 1990 wiedervereinigt ist, gibt es immer noch keine Verfassung. Das liegt daran, dass bei den Verhandlungen zur Wiedervereinigung beschlossen wurde, dass die frühere DDR dem Grundgesetz beitreten solle und keine komplett neue Verfassung geschrieben werden müsse. Einige Änderungen wurden im Einigungsvertrag festgelegt.

Was steht im Grundgesetz?

Das Grundgesetz besteht aus 14 Abschnitten und einer Präambel (Vorwort). Weil sie so wichtig sind, stehen die Grundrechte in Abschnitt 1 des GG (Artikel 1-19). Zu ihnen gehört z. B. die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1) und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz (Artikel 3).

Für uns erscheinen diese Rechte oft selbstverständlich. Aber in vielen Ländern der Welt dürfen die Menschen nicht protestieren, Zeitungen werden verboten, wenn sie die Regierung kritisieren und Frauen haben nicht die gleichen Rechte wie Männer.



Der zweite Abschnitt enthält eine Kurzform der Verfassung. In den Artikeln 20 bis 37 wird die politische Ordnung Deutschlands geregelt. Hier steht z. B.,  dass Deutschland aus Bundesländern besteht, die Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind hier festgelegt.

In den weiteren Abschnitten geht es unter anderem um die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, ausführender Gewalt (z. B. Polizei) und Rechtsprechung und um die einzelnen politischen Organe wie z. B. die Bundesregierung. Außerdem werden Fragen zu den Themen Finanzen und militärische Verteidigung geklärt.

Was macht das Grundgesetz so besonders?

Alle Gesetze, die in Deutschland erlassen werden, müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Widerspricht ein Gesetz einem Artikel des Grundgesetzes, so ist es verfassungswidrig. Das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, beschäftigt sich ausschließlich damit, ob Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen.

Das Grundgesetz ist so wichtig, dass es nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller Mitglieder des Bundestages und Bundesrates geändert werden kann. Einige Teile daraus dürfen überhaupt nicht verändert werden. Eine solche Klausel gibt es in keiner anderen demokratischen Verfassung.

Zu den unveränderbaren Elementen gehören die Menschenrechte und die Prinzipien der Demokratie und des Föderalismus. Als Föderalismus bezeichnet man die Einteilung Deutschlands in Bundesländer, deren finanzielle Selbständigkeit, sowie deren Mitwirkung bei der Gesetzgebung.

Hier findet ihr den Text des gesamten Grundgesetzes zum Nachlesen.



Mehr über deutsche Geschichte erfahrt ihr in WAS IST WAS Band 125 "Deutschland"

lm 21.05.04/aktualisiert Nic - 21.5.2012

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