Das Dosenpfand ist da

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland das Dosenpfand. Die Regelung gilt für Einwegverpackungen von Bier, Mineralwasser sowie von Cola, Limonaden und anderen Softdrinks mit Kohlensäure. Für Dosen und kleine Flaschen ist ein Pfand in Höhe von 25 Cent vorgesehen, für 1,5-Literflaschen sollen die Verbraucher 50 Cent Pfand zahlen.

Die Idee, ein Dosenpfand einzuführen, wurde schon Ende der 80er Jahre diskutiert und 1991 in der Verpackungsverordung gesetzlich verankert. Mit dem Gesetz sollte der ständige Anstieg der Verpackungsmengen gestoppt werden, dass heißt, dass die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt wurde. Tatsächlich ist der jährliche Verpackungsverbrauch seitdem um 1,4 Millionen Tonnen zurückgegangen.

In der Verpackungsverordnung ist für Mehrwegflaschen ein Mindest-Marktanteil von 72 Prozent vorgeschrieben. Wird die Quote unterschritten, muss das Pfand auf Einwegflaschen oder auch -dosen erhoben werden. Da die Mehrwegquote Anfang des Jahrs 2002 nur noch bei 63,81 Prozent lag, musste das so genannte Dosenpfand kommen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hofft, "dass Dosen und Plastikflaschen in der Verwertung statt in der Landschaft landen". Es sei "ein Anreiz für Handel und Verbraucher, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben".

Während das Dosenpfand kleinen Brauereien das Überleben sichert, haben große Einzelhandelsketten und Getränkekonzerne bis zuletzt versucht, das Gesetz zu stoppen, klagten bis zum Bundesverfassungsgericht, doch sie blieben erfolglos.

Weil sie sich mehr auf Klagen und Prozesse, statt auf Einführung eines funktionierenden Rücknahmesystems konzentriert haben, gibt es das zum Zeitpunkt der Einführung noch nicht. Große Einzelhandelsketten und Supermärkte haben deshalb vorübergehend die Dosen ganz aus dem Sortiment genommen.

Bei Raststätten, Kiosken und kleineren Einzelhandelsgeschäften wird das Pfand nur zurückerstattet, wenn der Käufer den Kassenzettel mitbringt, auf dem das Dosenpfand extra ausgewiesen sein muss. Die Kassiererin muss das Pfand also eingetippt haben.

Am besten fragst du beim Kauf einer Dose oder Einwegflasche, wie das in diesem Geschäft gehandhabt wird und ob du das Pfand auch anderswo zurückbekommen kannst.

Inzwischen haben Getränkewirtschaft und Handel zugesichert, bis Oktober 2003 ein bundesweites Rücknahmesystem aufzubauen. Bis dahin wird es nur Provisorien geben.

Das Bundesumweltministerium hat eine Hotline zum Dosenpfand eingerichtet: 01801-801820 (Anruf zum Ortstarif).

Alle Informationen zum Thema erhältst du hier.

Autor: RR, Foto: PhotoDisc, Stand: 3. 1. 2003

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