Das Bundesverfassungsgericht

Am 28.9.1951 wurde das Bundes - verfassungsgericht (BVerfG) gegründet. Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte und höchste Rechtsinstanz der Bundesrepublik Deutschland . Jeder Bürger, der sich mit einer Rechtsentscheidung der unteren Gerichte nicht einverstanden ist, kann sich in letzter Instanz an das BVG wenden. Dann ist das Urteil endgültig.

Der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes ist in Karlsruhe. Bei seiner Gründung 1951 bezog es zuerst das Prinz-Max Palais der Stadt. Später wurde eigens ein Gebäude für das Gericht erbaut. 1969 bezogen die Verfassungsrichter ihre neuen Amtsräume, in denen sie bis heute über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepulik Deutschland wachen.

Das Gericht trägt dazu bei, dass der demokratische Charakter Deutschlands gewahrt bleibt. Wenn sich zum Beispiel ein Bürger in seinen Grundrechten, zum Beispiel das Recht auf freie Berufswahl, beschnitten fühlt, kann er vor dem BVerfG klagen. Das Urteil der höchsten Richter ist unanfechtbar.

16 Richterinnen und Richter arbeiten im BVerfG. Die Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie können zwölf Jahre lang ihr Amt innehaben. Dann müssen sie gehen. Obwohl die Richter des BVerfG von politischen Organen (Bundestag/Bundesrat) gewählt werden ist es selbst kein politisches Organ. Das Verfassungsgericht richtet sich nur nach dem Grundgesetz. Die Richter dürfen sich nicht nach den Wünschen der Politik richten. Das Gericht kann also die Macht des Staates begrenzen. Deswegen ist die BRD auch ein Rechtsstaat.

In der Vergangenheit gab es oftmals Urteile, die die Politiker nicht gut fanden. Eine der letzten Entscheidungen des BVerfG war, dass homosexuelle Menschen standesamtlich heiraten dürfen. Damit war nämlich das Bundesland Bayern gar nicht einverstanden gewesen.

Wenn ihr mehr über das BVerfG erfahren wollt, klickt einfach auf www.bundesverfassungsgericht.de

-iri-28.09.01

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