Besatzungsstatut unterzeichnet

Als 1949 die Bundesrepublik gegründet wurde, war sie nur eingeschränkt souverän. Die Besatzungsmächte konnten Einspruch gegen die Politik der deutschen Regierung einlegen, insbesondere in Fragen der Rüstungs- und Außenpolitik. All das stand im so genannten Besatzungsstatut.

Nach dem zweiten Weltkrieg war Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Je eine Zone wurde von Amerikanern, Sowjets, Briten und Franzosen geleitet. Deutschland war ein besetztes und geteiltes Land.


Konrad Adenauer war der Vorsitzende des Parlamentarischen Rates.



Am 8. April in wurde in Washington das so genannte Besatzungsstatut unterzeichnet, dessen Inhalt am 10. April 1949 dem deutschen Parlamentarischen Rat mitgeteilt wurde.

Ein Statut ist im allgemeinen eine Sammlung von Rechtsvorschriften. Der Parlamentarische Rat war eine Zusammenkunft der elf Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen und sollte unter anderem das Grundgesetz ausarbeiten.


Im Besatzungsstatut war festgelegt, dass Bund und Länder die volle gesetzgebende, rechtsprechende und vollziehende Gewalt übertragen bekamen. In Fachbegriffen: Im Prinzip konnten die Deutschen wieder selbst Legislative (Parlament), Judikative (Justiz) und Exekutive (Polizei) organisieren und durchführen.


Aber die Besatzungsmächte behielten sich einige Felder vor, auf denen sie und nicht die Deutschen zu entscheiden hatten: Abrüstung und Entmilitarisierung sowie die damit zusammenhängende Forschung, Beschränkungen für die Industrie und die zivile Luftfahrt, Fragen Flüchtlinge und Verschleptte betreffend, Probleme mit fremdem Vermögen in Deutschland und weitere.

Eingeschränkte Souveränität

Außerdem behielten die Alliierten die Aufsicht bei der Einhaltung der Landesverfassungen und des Grundgesetzes, sowie in Wirtschafts- und Währungsfragen, die das Ausland betrafen. Und schließlich behielten sich die Besatzungskräfte das Recht vor, die Ausübung der vollen Gewalt ganz oder teilweise wieder zu übernehmen, wenn sie dies als wesentlich ansehen für die Sicherheit oder die Aufrechterhaltung der demokratischen Regierung in Deutschland oder als Folge der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen.


Aber das Statut war zeitlich befristet angelegt: Es sollte nach einem Jahr erstmals überprüft, sowie mehr und mehr Zuständigkeit an die deutschen Behörden übergeben werden. Schon zwei Monate später erreichte Bundeskanzler Adenauer im Rahmen des Petersberger Abkommens einige Zugeständnisse. So durften konsularische Beziehungen zu anderen Ländern aufgenommen werden und die Einstellung der Demontage von Industrieanlagen, beispielsweise im Ruhrgebiet, wurde verfügt.

Pariser Verträge statt Besatzungsstatut

Das Besatzungsstatut wurde am 5. Mai 1955 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt traten die Pariser Verträge in Kraft. Diese verliehen Westdeutschland die volle Souveränität, die aber noch bis zur Wiedervereinigung durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war. Zum Beispiel hätten die Alliierten im Krisenfall Truppen auch ohne Einwilligung der Bundesregierung in Deutschland stationieren dürfen.



Hier findet ihr den Text des Besatzungsstatus.

Wenn dich die Geschichte Deutschlands interessiert, dann wirf doch auch einen Blick in unseren WAS IST WAS-Band 126: Deutschland.


Text: -jj- 7.4.2009 // Bilder: Adenauer: Rolf Unterberger/Deutsches Bundesarchiv cc-by-sa 3.0

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt