Alkohol und Auto - ein unfallträchtiges Gespann

In der Bundesrepublik Deutschland trat am 24. Januar 1953 das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs in Kraft. Es ermöglichte zum ersten Mal eine Bestrafung eines alkoholisierten Autofahrers.

Bevor das Gesetz eingeführt wurde, konnten betrunkene Autofahrer nur bestraft werden, wenn sie einen Unfall verursacht hatten. Solange keiner verletzt wurde oder kein Sachschaden entstand, konnte die Polizei nicht viel machen. Das neue Gesetz ermöglichte zum ersten Mal eine Bestrafung, wenn jemand eine Gefahr für sich oder andere darstellte. Ein Alkoholpegel im Blut von 0,8 Prozent reichte für ein Bußgeld aus. Bei einem Wert ab 1,5 Promille, wie der prozentuale Anteil von Alkohol im Blut auch genannt wird, waren die Strafen wesentlich härter.

Das Gesetz wurde verschärft

Da das Gesetz zur Bestrafung eines alkoholisierten Autofahrers nur wenig Wirkung zeigte, wurde es verschärft und trat 1965 neu in Kraft. Trunkenheit am Steuer konnte nun mit einem sechsmonatigem Führerscheinentzug geahndet werden. Wurden Personen verletzt oder entstanden Sachschäden in hohen Summen, drohte eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren. Doch auch das schreckte viele Autofahrer nicht, sich hinters Steuer zu setzen, wenn sie einen zuviel über den Durst getrunken hatten.

Und heute?

Heute gibt es einen ganzen Bußgeldkatalog. Und der umfasst nicht nur Alkohol im Straßenverkehr, sondern auch berauschende Mittel wie Cannabis, Heroin, Kokain und die neue Modedroge Ecstasy. Im Bußgeldkatalog wird genau aufgeführt, welche Strafen drohen. Sie reichen von Geldbußen über Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen. Und das gilt nicht nur für Autofahrer. Wenn Jugendliche betrunken auf dem Fahrrad erwischt werden, wird das im polizeilichen Führerschein vermerkt und es kann passieren, dass sie mit 18 Jahren nicht ihren Führerschein machen dürfen.

Auf dem Fahrrad ist ab 1,6 Promille der Auto-Führerschein ebenfalls weg. Und ein so genannter MPU wird fällig. Diese Medizinische Psychologische Untersuchung wird auch Idiotentest genannt. Bei ihm muss man wieder beweisen, dass man geeignet ist im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Im Gegensatz zur Führerscheinprüfung geht es hierbei weniger um Wissen oder Können, sondern um die charakterliche Eignung. Diesen Test zu bestehen ist gar nicht so einfach.

Verkehrserziehung - Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherheit geht alle Altersgruppen an. Sinnvoll ist es natürlich, wenn sie möglichst früh beginnt und Kinder und Jugendliche auf die Gefahren im Straßenverkehrs vorbereitet. Je eher wir anfangen, desto leichter fällt es uns, uns sicher und auch eigenverantwortlich im Verkehr zu verhalten auch was den Umgang mit Alkohol und Drogen angeht.

- 24.01.2003 GH/ Bilder: Modern Technologies, image box

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