Ist der Papst unfehlbar?

Am 18. Juli 1870 wurde in Rom das Konzilsdokument "Pastor Aeternus" verabschiedet. Es definiert das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes. Kritiker führen es allerdings eher auf Machtansprüche des damaligen Papstes Pius IX. zurück, denn einen biblisch begründeten Hintergrund gibt es dafür nicht.

"Unfehlbarkeit" ist ein mächtiges Wort. Immerhin hat jeder von uns Menschen seine kleinen und großen Fehler. Sollte das beim Papst anders sein? Ist der oberste Hirte der katholischen Kirche ein sündenloser Übermensch?

Wie ist kirchliche "Unfehlbarkeit" gemeint?

Theoretisch könnte auch der Papst falsch parken und dafür einen Strafzettel bekommen. Diese Art von Fehlbarkeit ist hier nicht gemeint. Politische oder gar naturwissenschaftliche Entscheidungen fallen nicht unter das Unfehlbarkeitsdogma. Im Sinne der katholischen Kirche meint "Unfehlbarkeit" (lateinisch "Infallibilität") die dogmatisch definierte Irrtumslosigkeit der kirchlichen Lehrverkündigung. Grundlage ist das kirchliche Lehramt. Träger ist die Gesamtheit der Bischöfe und seit dem 1. Vatikanischen Konzil von 1870 in besonderer Weise der Papst als Oberhaupt und Repräsentant des Gesamtepiskopals. Das Konzilsdokument "Pastor Aeternus" erklärt, dass der Papst die oberste Gerichtsbarkeit über die ganze Kirche besitzt und dass er hiermit von einem Irrtum in seinen Lehren befreit ist.

Nachfolger des Apostels Petrus

Durch den Konzilsbeschluss wird der Papst offizieller Nachfolger von Petrus, als dem Ersten unter den Jüngern. Denn das Neue Testament schreibt ihm eine besondere Stellung unter den Aposteln zu. Jesus ernannte ihn zum obersten Richter und Schlüsselbewahrer für das kommende Himmelreich.

Im Neuen Testament steht allerdings keine direkte Amtsnachfolge für Petrus. Diese hat sich erst in der Tradition der katholischen Kirche entwickelt. Zu Beginn der Kirchengeschichte vor rund 2000 Jahren übernahm der Bischof von Rom die Funktion des Oberhirten. Als dieser galt der Papst knapp 1900 Jahre später als unfehlbar.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, an Lehrsätze, die unter die Unfehlbarkeit fallen, können Bedingungen geknüpft sein: z.B. darf es in sekundären Fragen durchaus verschiedene Auffassungen geben.

Wenn es aber zu Streitfragen kommt, welche die Substanz des Glaubens bedrohen oder sich auf Grundsätze der Moral beziehen, ist der Papst die oberste und letzte Instanz vor Gott und dann tritt das Unfehlbarkeitsdogma in Kraft.

Damit gefasste Glaubensurteile gelten als definitive Auslegung der in der Bibel und Tradition niedergelegten christlichen Offenbarung und sind für die gesamte Kirche verbindlich.

Diese persönliche Lehrverkündigung des Papstes geschah bislang nur einmal, als es darum ging, ob Maria, die Mutter von Jesus Christus, in den Himmel aufgenommen wurde oder nicht.

Vor seiner Entscheidung im Jahr 1950 befragte der damalige Papst Pius XII. allerdings die Bischöfe. Erst dann verkündigte er das seither gültige Dogma, dass Maria in den Himmel aufgenommen wurde.

Begriffserklärung:

Dogma:

Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Lehrsatz", "Meinung" oder "Verfügung". Gemeint ist eine allgemeine Aussage, die den Anspruch der absoluten Gültigkeit (Wahrheit) erhebt. Im Christentum wurde daraus eine geoffenbarte und kirchliche verkündigte christliche Glaubenswahrheit.

Episkopat:

Bischofsamt, bzw. die Gesamtheit der Bischöfe.

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Text und Bild: RR - 18. 7. 2005

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