Schleswig und Holstein: Vereint auf ewig

Bis 1459 regierte der Graf und Herzog Adolf VIII. Schleswig und Holstein. Aber die eigentlichen Machthaber waren die Adligen, denn wichtige und einflussreiche Ämter waren von Adolf an sie verpfändet. Adolf starb plötzlich im Jahr 1459, ohne einen Erben zu hinterlassen. Nun hatten die Adligen ein Problem.

Sie befürchteten, dass Schleswig und Holstein weiter in kleinere Ländereien geteilt werden würde. Dadurch hätten sie Ämter, Einfluss und auch Reichtum verloren. Ihr Interesse war also, die beiden Gebiete unter einem einzigen Landesherren zu vereinen. Nach erfolglosen Verhandlungen über die Nachfolge Adolfs VIII. berief König Christian I. von Dänemark eine Versammlung in Ripen ein. Schließlich einigten sich die Adligen auf den König, einen Neffen von Adolf, als neuen Landesherrn.

Der Dänen-König Christian I. in einer Darstellung aus "Nordens Historie af Niels Bache", 1887

"Ripener Privileg" und "Tapfere Verbesserung"

Mit verschiedenen Vorschlägen überzeugte er die Adligen, ihn zum neuen Landesherren zu wählen. So sollten die bestehenden Rechte auf keinen Fall geschmälert werden. Im Gegenteil, er erweiterte die Rechte und stärkte die Unabhängigkeit gegenüber dem Königreich Dänemark. Militärische Pflichten wurden stark eingeschränkt. Auch die Rechtsprechung blieb unabhängig, so dass Schleswig-Holstein eine eigene Gerichtsbarkeit hatte. Und Ämter sollten nur mit Einheimischen besetzt werden.

Den Adeligen gefielen die Ideen König Christians und sie wählten ihn am 2.März 1460 zu ihrem Herrscher. Die Vorschläge wurden am 5.3. 1460 im so genannten "Ripener Privileg" aufgeschrieben. Dort steht auch, dass Schleswig und Holstein auf "ewich tosamende ungedelt" (ewig ungeteilt zusammen) bleiben sollte. Die Urkunde wurde mit 18 Siegeln beglaubigt und liegt noch heute im Landesarchiv Schleswig-Holsteins.

Anfang April huldigte ihm die holsteinische Ritterschaft und erkannte ihn somit als Herrscher an. Die Rechte Schleswig-Holsteins wurden in der so genannten "Tapferen Verbesserung" am 4. April in Kiel sogar noch erweitert: Jeder neue dänische König musste sich von den Schleswigern und Holsteinern sein Herrschaftsrecht erneut bestätigen lassen. Auch wurde festgelegt, dass Schleswig-Holstein zu Dänemark gehören sollte.

Eine Ewigkeit von 30 Jahren

Die Ewigkeit von der im "Ripener Privileg" die Rede ist, dauerte nur 30 Jahre, dann wurde Schleswig und Holstein wieder getrennt. Aber die Bestimmung, dass Schleswig und Holstein zu Dänemark gehören sollten, bestand immerhin 400 Jahre. Erst 1866 wurde Schleswig-Holstein in seiner damaligen Form deutsche Provinz.

Nach dem 1.Weltkrieg fand eine Volksabstimmung statt, ob Schleswig-Holstein zu Dänemark oder zu Deutschland gehören sollte. Im nördlichen Teil wollte eine Mehrheit Dänisch werden, der Süden wollte mehrheitlich Deutsch werden. Das Ergebnis dieser Abstimmung legte die Staatsgrenzen zwischen Deutschland und Dänemark fest, wie sie auch heute noch gültig sind. Aber es leben jeweils nationale Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze.

Deshalb ist Schleswig-Holstein heute noch ein besonderes Bundesland, was man an den aktuellen Wahlen sehen kann. Die dänische Minderheit ist dort das Zünglein an der Waage und ermöglicht das Fortbestehen der SPD-Regierung.

Übrigens...

Das "Ripener Privileg" wird von Geschichtsforschern eigentlich eher als so genannte "Handfeste" angesehen. Eine Handfeste ist das Versprechen eines Herrschers, Grundsätze und besondere Rechte während seiner Regierung fortbestehen zu lassen. Ein Privileg hingegen bezeichnet Vorrechte einer besonderen Gruppe.

Eine "Huldigung" war ein wichtiges Ritual im Mittelalter. Dadurch versicherten sich Könige der Treue der ihnen Untergebenen Adligen wie etwa Grafen und Herzöge. Diese bekamen Land vom König (so genannte "Lehen"), mussten ihm dafür aber auch treu dienen, besonders militärisch.



Mehr erfahrt ihr im WAS IST WAS Band 113: Europa.

Text: -jj- / 3.2.2005

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