Die Goldene Bulle: Das erste "Grundgesetz" des Reiches

Am 10. Januar 1356 hat Kaiser Karl IV auf dem Hoftag zu Nürnberg die Goldene Bulle erlassen. Dieses erste "Grundgesetz" des Reiches behielt 450 Jahre lang bis 1806 Gültigkeit.

Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen römisch-deutschen Reiches (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation). Die 23 ersten Kapitel wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Reichstag verkündet, die Kapitel 24 bis 31 am 25. Dezember 1356 in Metz.

Was bedeutet der Name?

Das Wort Bulle ist die mittelhochdeutsche Ableitung des lateinischen Begriffs Bulla. Das lateinische Wort bezeichnete die Metallkapsel, die das wächserne Siegel schützte. Im Deutschen wurde daraus eine Urkunde, die gewichtige Sachverhalte besiegelte.

So wurden beispielsweise seit dem 13. Jahrhundert päpstliche Erlasse (Päpstliche Bulle) zu bedeutenden kirchlichen Angelegenheiten beurkundet.

Eine Bulle wurde im Mittelalter in lateinischer Sprache auf Pergament geschrieben.

Die Goldene Bulle heißt so, weil das Wachssiegel der Urkunde von einer Goldkapsel umschlossen war. Allerdings bekam sie diesen Namen erst um das Jahr 1400. Kaiser Karl IV., nannte sie unser keiserliches rechtbuch.

Königswahl und Reichstag

Mit der Goldenen Bulle wurden nicht nur die Rechte der Kurfürsten, sondern auch die Modalitäten der deutschen Königswahl geregelt. Die Kurfürsten wurden als Wähler des Königs bestätigt. Ferner wurde die Reichsstadt Nürnberg darin "auf ewige Zeiten" zum Ort der Abhaltung des ersten Reichstags eines jeden neu gewählten Königs bestimmt. Sie war damit gleichrangig mit Frankfurt am Main als den Ort der Königswahl und mit Aachen als Krönungsort.

Auf infame Weise hat sich später Adolf Hitler dieser Tradition bemächtigt und zur Legitimation für seine in Nürnberg abgehaltenen Reichsparteitage benutzt. Das Image, das er der Stadt damit prägte, wird sie nur sehr schwer und langsam wieder los.

Das erste "Grundgesetz"

Die Goldene Bulle regelte die Immunität der Kurfürsten sowie die Vererbung dieses Titels. Ihre Gebiete wurden zu unteilbaren Territorien erklärt. Als Thronfolger des Kurrechts war immer der erstgeborene eheliche Sohn vorgesehen. Mit der Bulle sollten Thronfolgefehden sowie die Aufstellung von Gegenkönigen verhindert werden.

Ein Kurfürst bekam das Münzrecht, das Zollrecht, das Recht zur Ausübung der Rechtsprechung sowie die Pflicht, das Judentum gegen die Zahlung von Schutzgeldern zu beschützen. Außerdem gab es Bestimmungen über den Landfrieden, Beschränkungen des Fehderechts sowie das Verbot, andere Bündnisse abzuschließen mit Ausnahme von Landfriedenvereinigungen.

In der Bulle wurde eine jährliche Versammlung aller Kurfürsten festgelegt. Dort sollten Beratungen mit dem Kaiser stattfinden.

Weitere Informationen zur Goldenen Bulle findest du hier.

Text: RR 9. 1. 2005

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