Der Ewige Landfriede von 1495

Mit dem Ewigen Landfrieden ging am 7. August 1495 das Mittelalter zu Ende. Auf dem Reichstag zu Worms verkündete der deutsche König und spätere Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das Verbot des mittelalterlichen Fehderechts.

Im Mittelalter war Deutschland kein großes, einheitliches Land wie wir es heute kennen, sondern es war in viele Fürstentümer aufgeteilt.

Dabei kam es zwischen den einzelnen Fürsten und Lehnsherren immer wieder zu Streitigkeiten, die dann mit dem Schwert ausgetragen wurden.

Gelegentlich artete das in richtige Kleinkriege aus. Diese Fehden abzuschaffen, war das Ziel der Landfriedensbewegung.

Das Fehderecht

Im Mittelalter gab es noch kein ein Gewaltmonopol des Staates oder eine sonstwie gefestigte Rechtsordnung. Wenn sich eine Gemeinde, eine Stadt, ein Ritter oder ein Fürst in seinen Rechten verletzt sah, griff man zur Fehde. Zu jener Zeit galt dies als völlig legitim und war  praktisch die einzige Möglichkeit, Rechtsverletzungen zu ahnden.

Die erste Friedensbewegung

Im 12. Jahrhundert gab es die ersten Menschen, die diese Fehden als sinnlos erachteten und statt der Kämpfe friedliche Lösungen favorisierten. Es waren vor allem die Reichsfürsten und Reichsstädte, die ihre Territorien befrieden und stabilisieren wollten.

Der Mainzer Landfriede

Im Jahre 1235 erließ Kaiser Friedrich II. auf dem Reichstag in Mainz das erste Gesetz in deutscher Sprache. Dieser so genannte Mainzer Landfriede war das  erste Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches.

Der Text umfasst 29 Artikel und enthält neben strafrechtlichen Bestimmungen verschiedenster Art Vorschriften über Gerichts-, Münz-, Zoll- und Verkehrswesen, über das Geleit- und Befestigungsrecht, die Kirchenvogtei und das Hofrichteramt. Entscheidende und lange nachwirkende Bedeutung hat aber die Regelung des Fehderechtes.

Der Ewige Landfriede

Schon mit dem Mainzer Landfrieden war das Fehderecht erheblich eingeschränkt worden. Allerdings sollte es noch 260 Jahre dauern, bis es im ewigen Landfrieden gänzlich abgeschafft wurde.

Beschlossen wurde das Reichsgesetz am 7. August 1495 auf dem Reichstag zu Worms. Damit war an die Stelle der Gewalt der Rechtsweg vor den Instanzen des Reiches und der Territorien getreten. Im modernen Sinne formulierte der Ewige Landfriede das Gewaltmonopol des Staates.

Der Friede beinhaltete ein unbefristetes Verbot des mittelalterlichen Fehderechts, die Verpflichtung der Reichsstände, im Falle von Streitigkeiten den Kaiser oder den jeweiligen Landesherren um Hilfe zu bitten, eine friedliche Lösung zu finden und stellte die Fehde unter Strafe.

Dies galt für das gesamte Heilige Römische Reich Deutscher Nation.


Frieden nach Innen - Krieg nach Aussen


Auch wenn der Ewige Landfriede offiziell ab dem 7. 8. 1495 galt, brauchte es mehrere Generationen bis sich das Prinzip endlich durchsetzen könnte.

Während die privatrechtliche Fehde im Inneren verboten und kriminalisiert wurde, galt der Friede nach außen hin nichts. Die Nationalstaaten entstanden und führten Krieg um Rohstoffe und Territorien.

Der 30jährige Krieg ließ das Gesetz des Ewigen Landfriedens fast in Vergessenheit geraten.

Ein hohes Gut der Rechtsordnung

Der Schutz des Landfriedens - also die Wahrung der Inneren Sicherheit und die Ächtung organisierter nichtstaatlicher Gewalt zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte - steht auch heute noch in unseren Gesetzestexten.

Landfriedensbruch wird nach dem Strafgesetzbuch (§ 125 StGB) in Deutschland hart bestraft.

Wenn euch das Mittelalter interessiert, dann empfehlen wir euch WAS IST WAS Mittelalter Band 118. Viel Spaß beim Lesen.

Text: RR, Stand: 6. 8. 2010, Bilder: Illustration Kreuzritter: WAS IST WAS Band 88: Peter Klaucke; Kaiser Maximilian von Albrecht Dürer; Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1995 (gemeinfrei).



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