Gab es ein Strandrecht für gestrandete oder verunglückte Schiffe?

Diese Frage stellt Patrick aus Wien.

Anfänglich was das Strandrecht das Recht der Meeresanwohner auf Leib und Gut Schiffbrüchiger. Egal ob verunglückt oder gekapert, die Bewohner der Inseln oder die Herren der Strände, auf denen Schiffbrüchige landeten, bekamen was oder wen das Meer an Land spülte. Eigentlich war das eher "Strandraub" als "Strandrecht". Einen Schutz für das Eigentum oder auch das Leben der Besatzungen gab es nicht.

Der Schwiegersohn Heinrich des Löwen verkündete 1220 einen Erlass, der diesen "heidnischen Brauch" an seinen Küsten aufgab. So umfasste ab dem 13. Jahrhundert das Strandrecht bei angespültem Gut (Strandgut) nur noch das Bergerecht. Wenn jemand auf einem Schiff nach einem Unglück überlebte, gehörte ihm weiterhin sein Gut - und nicht dem Finder.

Aus dem Strandrecht entwickelte sich auch Strandpiraterie. Denn gerade den armen Fischern sicherte das Recht gestrandete Güter behalten zu dürfen einen Teil ihres Lebensunterhaltes. Da das Strandrecht auch für gescheiterte oder gestrandete Schiffe galt, kamen einige Küstenebwohner in Versuchung: Versetzten sie ein Leuchtfeuer, konnten die ein Schiff auflaufen lassen - und damit an die gestrandete Fracht kommen. So wurden aus Strandsuchern auch Strandräuber. Überlebte ein Schiffsbrüchiger, dann wurde er eben umgebracht, damit der Finder die Beute behalten durfte.

Einen Teil des Fundes bekam der jeweilige Strandherr. Und weil die Strandherren an dem gestrandeten Gut mitverdienten, konnten die großen Handels- und Hafenstädte sie nicht zur Hilfe gegen die Strandpiraten bringen.

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt