Vor 50 Jahren: Deutschland wird Europarat-Mitglied
Berühmte Personen
1951:
Deutschland wird Europarat-Mitglied
Der Europarat wurde 1949 gegründet. Die Gründungsmitglieder waren: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden. Die Zahl der Mitglieder beträgt heute 41. Die USA, Kanada, Japan und der Vatikan genießen Beobachterstatus.
Der Sitz des Gremiums ist in Straßburg.
Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Gremium am 14. Juli 1950 zunächst als assoziiertes Mitglied bei. Das bedeutet, dass sie zwar Teilnahme- und Informationsrechte hatte, aber kein Stimmrecht. Erst im Mai 1951 wurde die Bundesrepublik vollberechtigtes Mitglied.
Welches Ziel hat der Europarat?
Ziel ist eine Förderung der Zusammenarbeit der europäischen Staaten in politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen. Es sollen die Demokratie vor allem auch in Osteuropa, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Kultur gestärkt werden. So sitzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, zur Kontrolle der Europäischen Menschenrechts-Konvention (1950) seit 1959 in Straßburg.
Außerdem sucht man nach Lösungen für europaweite Probleme wie Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung, Korruption, Kriminalität, Drogenmissbrauch, Umweltschutz und Bioethik.
Funktion des Europarates:
Der Europarat ist ein Forum zur Diskussion und Debatte über europäische Fragen. Er erlässt keine unmittelbar geltenden Rechte. Aber die Abkommen dienen dazu, die Rechtssprechung innerhalb Europas zu vereinheitlichen. Über 170 Konventionen wurden bisher verabschiedet.
Die wichtigsten Abkommen davon sind:
Europäische Menschenrechtskonvention (1950)
Europäische Kulturkonvention (1954)
Europäische Auslieferungsübereinkommen (1957)
Europäische Sozialcharta (1961)
Europäische Übereinkommen über die Bekämpfung des Terrorismus (1977)
Übereinkommen zum Datenschutz (1981)
Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung oder Strafe (1987)
Die Antidoping-Konvention (1989)
Konvention zum Schutz der Minderheiten (1995)
Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (1997). Die so genannte Bioethik-Konvention trat im Dezember 1999 in Kraft. Sie regelt den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantation. Ein Zusatzprotokoll verbietet das Klonen von Menschen. Deutschland unterzeichnete dieses Abkommen nicht, weil man den Schutz des Einzelnen in Gefahr sah.
Aufbau des Europarates:
Das Beschlussorgan des Europarates ist das Ministerkomitee. Alle 41 Mitgliedsstaaten werden dort durch ihre Außenminister vertreten. Beratendes Gremium ist die Parlamentarische Versammlung. Die Versammlung setzt sich aus 572 Mitgliedern der 41 Mitglieder zusammen. Deutschland hat z.B. 18 Sitze, die Schweiz 6, Österreich ebenfalls 6. Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung überwachen gemeinsam die von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen.
(ab/02.05.01)
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