Der Auschwitz-Prozess

Am 20. Dezember 1963 wurde in Frankfurt am Main der Auschwitz-Prozess eröffnet. 21 ehemalige Mitglieder der Wachmannschaften des Vernichtungslagers, in dem massenhaft Menschen während des nationalsozialistischen Regimes starben, mussten sich vor Gericht verantworten. Der Prozess endete 1965 mit der Verurteilung von 16 Angeklagten.

Die Bedeutung dieses Prozesses

Der vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer energisch vorangetriebene Prozess stellte einen Wendepunkt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar. 18 Jahre nach Kriegsende wurden die Deutschen erstmals direkt mit Fragen der Verantwortung am Holocaust, der Massenvernichtung von Menschen, konfrontiert. So lange hatte es gedauert, bis die bundesdeutsche Justiz nach den Geschehnissen im polnischen Osviecim, wo das Vernichtungslager Auschiwtz war, aktiv wurde.

In diesem Prozess standen nicht einige wenige "Schreibtischtäter vor Gericht, sondern 20 ehemalige Mitglieder des SS-Wachpersonals. SS ist die Abkürzung für "Schutzstaffel", einer Sonderorganisation Hitlers, die besonders ausgebildet wurde und für ihre brutale Vorgehensweise berüchtigt war. Sie waren des Mordes und der Beihilfe zum Mord angeklagt.

Die Vorgeschichte des Prozesses

Vielleicht hätte es noch länger gedauert oder es wäre gar nicht zum Prozess gekommen, wenn es nicht Emil Vulkan gegeben hätte. Der ehemalige Lager-Häftling hatte bei Kriegsende ein Bündel Aktenblätter gefunden, die sich als Erschießungslisten herausstellten - mit den Namen von SS-Schützen der Lagerwache. 13 Jahre lang hütete Vulkan die Dokumente, bis er sie an den Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer weiterleiten ließ. Damit kamen die Ermittlungen ins Rollen. Bauer widersetzte sich damit der in den fünfziger und sechziger Jahren vorherrschenden Verdrängung und "Schlussstrich - Mentalität.

Das Grauen von Auschwitz

1940 hatte die SS in der Stadt Ausschwitz ein Konzentrationslager errichtet, das in den folgenden Jahren um drei Haupt- sowie 39 Nebenlager erweitert wurde. Die Gaskammern ließen Auschwitz weltweit zum Synonym der Massenvernichtung europäischer Juden werden. Über die Zahl der Opfer gibt es unterschiedliche Angaben die Zahl reicht von 800.000 bis 1,6 Millionen. In der Mehrzahl waren die Inhaftierten und Getöteten Juden, aber auch Sinti und Roma.

Der Prozess

Während der vierjährigen Prozessvorbereitung wurden 1.300 Zeugenaussagen gesammelt, im Prozess selbst 359 Zeugen aus 19 Nationen vernommen. In den Verhandlungen gegen die zwanzig Angeklagten kam nicht nur die grausame Realität der NS- Vernichtungsmaschinerie ans Licht. Angesichts des Verhaltens und der Motive der Täter stellte sich auch immer wieder die Frage nach der Unterstützung Hitlers durch weite Kreise der deutschen Bevölkerung.

Die Urteile

Am 19. August 1965 verlas der Vorsitzende Richter Hofmeyer die Urteile: Sechs Angeklagte erhielten eine lebenslange Haftstrafe, elf wurden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen. Vom Strafmaß her gesehen hatte der Frankfurter Auschwitz-Prozess nur eine untergeordnete Bedeutung. Obwohl es auch darum ging, millionenfachen Mord nicht ungesühnt zu lassen, wurden in dem Verfahren die Grenzen der Justiz in der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit deutlich.

Weitere Prozesse

Im gleichen Jahr eröffnete Fritz Bauer die Voruntersuchung für einen weiteren Prozess, der sich gegen die Teilnehmer einer reichsweiten Justizkonferenz von 1941, die juristischen Erfüllungsgehilfen der so genannten Euthanasie"-Morde, richten sollte. Unter Hitler wurde der Begriff "Euthanasie", der eigentlich Sterbehilfe bedeutet, zur Täuschung verwendet. Denn durch das "Euthanasie"-Programm wurden während des national-sozialistischen Regimes systematisch missgebildete Kinder und Geisteskranke oder einfach auch nur Menschen, die als solche eingestuft wurden, getötet.

Am 1. Juli 1968 starb Fritz Bauer in seiner Wohnung in Frankfurt am Main.

Der noch in der Vorbereitungsphase stehende große Prozess gegen die Schreibtischtäter der Euthanasie" fand nie statt.

Insgesamt gab es sechs Auschwitz-Prozesse. Der letzte endete im Jahr 1981.

Auf der Seite des Fritz-Bauer-Instituts findest du viele Informationen zum Auschwitz-Prozess.

Hier findest du ein Projekt Saerbecker Schüler, die sich mit dem Thema Auschwitz auseinandergesetzt haben.

Seit 1947 gibt es die Mahn- und Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau. Sie gehört zum UNESCO-Welterbe. Detaillierte Informationen über Auschwitz findest du hier.

RR 15. 12. 2003

Bilder: DHM/Fritz-Bauer-Institut, Frankfurt/Main

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