Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR

Das Ministerium für Staatssicherheit war der Geheimdienst der DDR. Sie diente als "Schutz und Schwert" der Regierungspartei. Man wollte kontrollieren, ob jeder der Parteilinie treu war und so die Vorherrschaft der SED bewahren. Während dem 40-jährigen Bestehen der DDR wurden unzählige Bürger von der Stasi überwacht, bespitzelt und eingesperrt.

Das Ministerium für Staatssicherheit sollte das "Schild und Schwert" der Partei sein.

Die Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)

Schon vor der Gründung der DDR gab es eine Art Geheimdienst in der sowjetischen Besatzungszone nach Vorbild der UdSSR. Als die Deutsche Demokratische Republik gegründet war, beschloss die SED, dass sie ein Organ benötigt, um ihre Macht zu wahren. Am 8. Februar 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit gegründet. Es sollte ähnlich einem Geheimdienst inner- und außerhalb des Landes Bedrohungen für den Staat aufspüren und unschädlich machen. Leiter des MfS war Wilhelm Zaisser. Bereits 1950 arbeiteten zirka 13.000 Menschen bei der Stasi.



Die Stasi konnte Verdächtige verhaften, wenn sie sie für "republikfeindlich" hielt.



Mehr als nur ein Geheimdienst

Die Stasi war nicht nur für die Aufklärung von Straftaten und deren Verhinderung zuständig, wie es bei normalen Geheimdiensten der Fall ist. Vielmehr konnte die MfS auch Polizeiaufgaben übernehmen und auch die Festgenommenen gleich wie ein Staatsanwalt anklagen. Um herauszufinden, wer der Partei gefährlich werden konnte, war der Stasi jedes Mittel recht. Die Mitarbeiter hörten Wohnungen ab, überwachten Verdächtige im großen Stil und setzten Isolationshaft und auch Folter ein, um Geständnisse zu entlocken.

Man wollte so herausfinden, wo sich Widerstandsgruppen organisierten, die vorhatten das Regime zu stürzen. Solche Vorhaben konnte man sogleich im Keim ersticken. Daneben war die Stasi auch für die Zensur der Presse zuständig. Oft kam es vor, dass man eingesperrt wurde, wenn man nur einen Witz über die Partei oder die Regierung gemacht hatte. Das MfS wertete solche Aussagen schon als republikfeindlich. Dadurch wurde also auch die Meinungsfreiheit unterdrückt.

Der Auslandsdienst

Zwar waren die meisten Aktionen des MfS auf das Landesinnere konzentriert, doch es gab auch Agenten im Ausland, die dort Geheimdienstarbeit verrichteten. Die meisten von ihnen waren in der Bundesrepublik Deutschland aktiv. Man versuchte so an Informationen aus den wichtigen Einrichtungen, zum Beispiel der Regierung der BRD, zu gelangen. Außerdem verbreiteten die Agenten in Westdeutschland falsche Informationen über die DDR, um das öffentliche Leben zu beeinflussen.



Koordiniert wurden die Aktionen in den Zentralen; hier Hauptabteilung III Funkaufklärung.

Fest im Recht verankert

Die SED war bereits im ersten Artikel der Verfassung verankert. Dort steht im Grunde, dass die SED die Regierungspartei der DDR sein muss. Mit dieser Grundlage konnte die DDR-Führung natürlich die Aktionen der Stasi rechtfertigen, dienten sie ihrer Ansicht doch nur zum Schutz der SED, wie es die Verfassung vorschrieb. Das MfS bekam seine Anweisungen direkt vom Politbüro oder dem Zentralkommitee der SED und war dem Innenministerium unterstellt. Es konnten sogar Parteiangehörige überwacht werden.



Die Mitarbeiter der Stasi installierten Abhöranlagen, um die Telefongespräche aufzeichnen zu können.



Die Mitarbeiter

1989, kurz vor dem Zusammenbruch der DDR, arbeiteten zirka 91.000 Agenten bei der Stasi. Es waren fast alle Parteimitglieder, sodass man von ihnen auch erwartete, dass sie den SED-Richtlinien folgten. Sie hörten unzählige Wohnungen ab, öffneten Millionen Briefe und drangen so koordiniert in die Privatsphäre der Menschen ein. Sie sammelten belastendes Material, mit dem den Beschuldigten später der Prozess gemacht wurde. Streng geheim wurden auch Todesstrafen vollstreckt, insgesamt 164 im Auftrag des MfS

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des MfS waren die inoffiziellen Mitarbeiter (IM). Sie waren zum Beispiel Polizisten oder auch Privatpersonen, die von der Stasi rekrutiert wurden, um Informationen über Verdächtige in deren Umfeld zu sammeln. Von ihnen gab es zirka 100.000. Sie meldeten sich freiwillig, um einen guten Eindruck bei den Parteiangehörigen zu machen. Manche wurden aber auch unter Druck gesetzt, sodass sie mitmachen mussten.



Als die Stasi-Akten vernichtet werden sollten, stürmten hunderte Menschen aus Protest die Stasi-Zentrale.

Aufarbeitung des Ministeriums für Staatssicherheit

Nachdem die DDR zusammengebrochen war, gab es auch das MfS nicht mehr. Dennoch waren noch tausende Akten über die Bespitzelten vorhanden. Als herauskam, dass man alle Unterlagen vernichten wollte, belagerten aufgebrachte Bürger die MfS-Zentrale in Berlin. Heute werden die Dokumente von der sogenannten Birthler-Behörde verwahrt. Durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) kann man die Akten bei der Behörde einsehen. Vor allem Betroffenen wurde damit die Chance gegeben, zu erfahren, wie sie überwacht wurden und welche Informationen gesammelt wurden.

Es gab zirka 30.000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des MfS, doch gerade einmal 20 Verurteilungen. Das liegt daran, dass die Methode der Überwachung damals in der DDR legal war, weshalb die Stasi-Mitarbeiter von deutschen Gerichten nicht rückwirkend verurteilt werden dürfen. Deshalb musste kaum einer von ihnen für seine Machenschaften büßen und heute werden deren Aktionen oft verharmlost, obwohl sie gegen Grundrechte des Menschen verstießen.



16.04.09 // Text: Jan Wrede; Bilder: Logo: GNU/cc-by-sa 3.0 (jgaray); Ansturm: Bundesarchiv (cc-by-sa 3.0; Thomas Uhlemann); Zentrale: cc-by-sa 2.0 (Bettenberg); Gefängnis: pd (Christian Liebscher); Abhöranlage: GNU/cc-by-sa 3.0 (Appaloosa)

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