1933: Parteienverbot in Deutschland

Am 14. Juli 1933 vollendeten die Nationalsozialisten die totale Gleichschaltung des politischen Lebens in Deutschland. Mit Ausnahme der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wurden alle Parteien verboten.

Nur wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtergreifung und der Selbstausschaltung des Deutschen Reichstages durch das so genannte Ermächtigungsgesetz wurden alle Parteien bis auf die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) verboten. Mit dem eher harmlos klingenden Gesetz "Gegen die Neubildung von Parteien" sicherte sich die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) mit ihren knapp zwei Millionen Mitgliedern das Monopol im Land. Die anderen politischen Parteien der ersten deutschen Republik - an der Parlamentswahl im Jahr zuvor hatten noch 29 teilgenommen - gab es nicht mehr. Nachdem die SPD bereits am 22. Juni verboten worden war, wurden per Gesetz nun auch alle anderen noch existierenden Parteien aufgelöst, womit die bereits vorher eingeleitete totale Gleichschaltung des politischen Lebens in Deutschland vollendet war. Für die Aufrechterhaltung oder Neubildung einer Partei drohten Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren.

Keine Reaktionen im In- und Ausland:

Die meisten Deutschen ließen sich damals von den Nazis überrumpeln. Sie hatten die Kaiserzeit noch nicht überwunden und glaubten politisch-naiv immer noch an eine übergeordnete staatstragende Autorität: Reichspräsident Paul von Hindenburg, wurde wie früher der Kaiser verehrt. Allerdings bekam im er Greisenalter von 86 Jahren die aktuelle Entwicklung kaum noch richtig mit. Somit wurde Deutschland zum perfekten Nazi-Staat, in dem es keinen nennenswerten politischen Widerstand mehr gab.

In den anderen europäischen Staaten war man zwar besorgt über die skrupellose Zerschlagung des Rechtsstaates und den Aufbau der totalitären Partei-Diktatur in Deutschland, aber keiner unternahm etwas gegen das Regime. Im Gegenteil: Der am 15. Juli 1933 verabschiedete Vier- Mächte-Pakt zur Sicherung des Friedens in Europa wertete das Nazi-Regime sogar politisch auf.

Auf Initiative des faschistischen Italiens setzten deutsche, französische und britische Diplomaten in Rom ihre Unterschriften unter dieses Dokument. Allerdings trat dieses Abkommen nie in Kraft.

Der Originaltext:


Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933.

1. In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.

2. Wer es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei zu bilden, wird, sofern nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe bedroht ist, mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.

Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 479.

Text: RR, Bilder DHM

14. 7. 2003

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