1933: Der Reichstag brennt

Am Abend des 27. Februar 1933 brach im Berliner Reichstagsgebäude ein Brand aus. Das Feuer loderte so stark, das fast der gesamte Mittelteil des Gebäudes und der Plenarsaal zerstört wurde. Direkt nach dem Brand erklärte Göring, der festgenommene Niederländer Marinus van der Lubbe habe im Auftrag der KPD das Feuer gelegt. Mit dem Berliner Reichstag verbrannte auch die noch junge Weimarer Demokratie.

Die Nazis bezeichneten den Brand sofort als "Fanal" eines angeblich bevorstehenden kommunistischen Aufstandsversuches und verfolgten die Kommunisten. Noch in der Brandnacht wurden 5000 Oppositionelle verhaftet. Der Brand des Reichstagsgebäudes bot der regierenden NSDAP-Führung eine ausgezeichnete propagandistische und politische Gelegenheit, um die Umwandlung des "Hohen Hauses" in ein bedeutungsloses Einparteienparlament durchführen zu können.

Gleich nach dem Brand trat die Notverordnung "Zum Schutz von Volk und Staat" in Kraft, wie es in der manipulierenden Sprache des NS-Regimes hieß. Mit ihr wurden alle wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt.

Über die Brandstifter entwickelte sich seit 1933 eine heftige politische und wissenschaftliche Kontroverse: Für die Nationalsozialisten waren die Kommunisten die Verursacher des Brandes, für die Kommunisten hatten die Nationalsozialisten das Gebäude angezündet.

Im September 1933 begann am Reichsgericht zu Leipzig der Prozess gegen Marinus van der Lubbe (Bild) und vier Mitglieder der Kommunistischen Partei - unter ihnen der spätere Ministerpräsident Bulgariens: Georgi Dimitroff. Van der Lubbe war noch in der Brandnacht festgenommen worden. Am 23. Dezember 1933 verurteilten ihn die Nazis wegen schwerer Brandstiftung zum Tode, was einen Verstoß gegen das Rechtsprinzip "keine Strafe ohne Gesetz" darstellte. Van der Lubbe hätte nämlich nach dem zur Tatzeit geltenden Gesetz lediglich zu einer befristeten Zuchthausstrafe verurteilt werden dürfen. Am 10. Januar 1934 wurde er hingerichtet, alle anderen Angeklagten kamen frei. Es war der nationalsozialistischen Führung nicht gelungen, die KPD öffentlich und glaubwürdig für den Brand verantwortlich zu machen.

Die Frage, wer für die Brandstiftung verantwortlich war, ist noch immer umstritten. Der Schweizer Historiker Walther Hofer vertritt dabei die These, dass die NSDAP den Reichstag anzünden ließ. Freunde van der Lubbes in Holland veröffentlichten ein "Rotbuch", das dessen angebliche Unschuld bewies. Einerseits gibt es gute Gründe für die Annahme, dass die Nazis den Brand selbst gelegt hatten, andererseits spricht vieles dafür, dass van der Lubbe Alleintäter war. Die verschiedenen Thesen von Täterschaft stehen sich weiterhin unversöhnlich gegenüber.

Auf der Seite des Deutschen Historischen Museums (DHM) findest du unter anderem auch eine Biografie des Niederländers Marinus van der Lubbe.

Auf dieser Seite der Universität Bern findest du eine Online-Fassung der Reichstagsbrandverordnung.

Roland Rosenbauer - 24. 2. 2003 Bilder: DHM

Hinweis: Im Archiv wurden alle Bilder und Links entfernt